Zusatzschutz

Zusatzschutz

Als Zusatzschutz werden ergänzende Maßnahmen zur Verringerung der Gefahren für Mensch und Tier verstanden, die greifen, wenn der Basisschutz und/oder der Fehlerschutz in einer Elektroinstallation versagen. Der Zusatzschutz ist eine zusätzliche Maßnahme und gilt alleine nicht als Schutzmaßnahme (Fehlerschutz).

Maßnahmen des Zusatzschutzes

Als Maßnahme des Zusatzschutzes gilt gemäß ÖVE/ÖNorm E 8001-1 der Einbau einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem maximalen Nennfehlerstrom vom 30 mA. Unabhängig davon, ob Nullung oder FI-Schutz angewendet wird, ist dieser separate 30 mA - FI-Schalter für die betreffenden Stromkreise vorzusehen.

Der Zusatzschutz wird international für diversebesondere Anlagenmit erhöhter Gefährdung vorgeschrieben. In Österreich ist der Zusatzschutz zusätzlich in allen Anlagen für Steckdosenstromkreise bis einschließlich 16 A Nennstrom verbindlich gefordert.

Literatur

  • Gerhard Kiefer: VDE 0100 und die Praxis. 1. Auflage, VDE-Verlag GmbH, Berlin und Offenbach, 1984, ISBN 3-8007-1359-4

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