- Zusatzschutz
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Als Zusatzschutz werden ergänzende Maßnahmen zur Verringerung der Gefahren für Mensch und Tier verstanden, die greifen, wenn der Basisschutz und/oder der Fehlerschutz in einer Elektroinstallation versagen. Der Zusatzschutz ist eine zusätzliche Maßnahme und gilt alleine nicht als Schutzmaßnahme (Fehlerschutz).
Maßnahmen des Zusatzschutzes
Als Maßnahme des Zusatzschutzes gilt gemäß ÖVE/ÖNorm E 8001-1 der Einbau einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem maximalen Nennfehlerstrom vom 30 mA. Unabhängig davon, ob Nullung oder FI-Schutz angewendet wird, ist dieser separate 30 mA - FI-Schalter für die betreffenden Stromkreise vorzusehen.
Der Zusatzschutz wird international für diverse „besondere Anlagen“ mit erhöhter Gefährdung vorgeschrieben. In Österreich ist der Zusatzschutz zusätzlich in allen Anlagen für Steckdosenstromkreise bis einschließlich 16 A Nennstrom verbindlich gefordert.
Literatur
- Gerhard Kiefer: VDE 0100 und die Praxis. 1. Auflage, VDE-Verlag GmbH, Berlin und Offenbach, 1984, ISBN 3-8007-1359-4
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