- Zuteilungsquote
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Von einer Überzeichnung in Rahmen eines Börsengange, einer Umplatzierung oder der Emission von jungen Aktien nach einer Kapitalerhöhung spricht man, wenn bei einer Wertpapieremission die Nachfrage nach dem emittierten Wertpapier größer als das Angebot ist.
Hintergründe
Im Falle einer Überzeichnung legen der Emittent und das die Emission begleitende Kreditinstitut (Emissionsbank), die Zuteilungsregeln fest, das heißt sie entscheiden, welchem Interessent wie viele der angebotenen Wertpapiere zugeteilt werden.
Beispiel: Bei einer Aktienemission werden 1 Mio. Stück Aktien angeboten, aber es besteht Nachfrage nach 2 Mio. Stück. Dann liegt eine zweifache Überzeichnung vor und der Überzeichnungsfaktor beträgt 2. Bei Gleichbehandlung aller Interessenten wird nun eine Zuteilungsquote von 2 : 1 festgelegt, das heißt jeder Interessent erhält halb so viele Wertpapiere, wie gewünscht.
Der Überzeichnungsfaktor wird von der Emissionsbank ermittelt und meist zusammen mit dem Ausgabepreis der Wertpapiere veröffentlicht. Er ist ein Indikator für das Verhältnis von Angebot und Nachfrage während der Zeichnungsfrist. Emittent und Emissionsbank sind an einem möglichst hohen Zuteilungsfaktor interessiert, weil viele Marktteilnehmer dies als Zeichen für die Preiswürdigkeit des angebotenen Wertpapiers ansehen.
In der Praxis wird heute (2005/2006) für fast jede Erstemission von Aktien eine mehrfache Überzeichnung bekannt gegeben. Im ersten Halbjahr 2006 lagen die gemeldeten Überzeichnungsfaktoren zwischen ca. 2 und 40. Trotz dieser mutmaßlich hohen Nachfrage brach der Kurs mancher Aktien gleich nach ihrer ersten Börsennotiz ein. Die tatsächliche Aussagekraft des Überzeichnungsfaktors ist daher fraglich.
Siehe auch
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