- Zwangsumtausch
-
Als Zwangsumtausch bezeichnet man die staatlich erzwungene Abgabe von Werten gegen vermeintlich Gleichwertiges:
- umgangssprachlich den erzwungenen Umtausch von Devisen bei der Einreise in bestimmte Länder, insbesondere
- bei der Einreise in sozialistische Länder des RGW, siehe Mindestumtausch
- bei der Einreise nach Myanmar, siehe Kyat
- den erzwungenen Umtausch von Vermögenswerten in staatliche Schuldverschreibungen, zum Beispiel unter August III. (Polen)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. - umgangssprachlich den erzwungenen Umtausch von Devisen bei der Einreise in bestimmte Länder, insbesondere
Wikimedia Foundation.