- Zwangsurlaub
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Als Zwangsurlaub bezeichnet man einen vom Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag des Arbeitnehmers, verordneten Erholungsurlaub. Im deutschen Recht ist Zwangsurlaub jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Hintergrund
Eine zunehmende Zahl von Unternehmen spürt die Auswirkungen der Finanzkrise ab 2007, resultierend aus der Bankenkrise, und reagiert mit Zwangsurlaub und Kurzarbeit auf den Auftragsrückgang und die daraus resultierende geringe Auslastung in der Fertigung.[1] Die deutsche Regierung sieht ebenfalls Handlungsbedarf und verlängert im Rahmen des Konjunkturpaketes I den Bezug von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate.[2] Auf diese Weise sollen Kündigungen vermieden werden. Das vom Bundeskabinett am 5. November 2008 beschlossene milliardenschwere Hilfspaket für Konjunktur soll in den nächsten zwei Jahren bis zu 50 Milliarden Euro an Investitionen auslösen und eine Million Arbeitsplätze sichern.[3].
Gesetzlicher Rahmen
Bei Anordnung von Zwangsurlaub gelten in Deutschland die Grundsätze des Bundesurlaubsgesetzes (§ 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG). Individuelle Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind vom Arbeitgeber jedoch nicht zu berücksichtigen, wenn „dringliche Belange" vorliegen. Dies könnte beispielhaft auch die aktuelle wirtschaftliche Situation sein.[4] Ähnliches ergibt sich bei Betriebsferien, bei denen die Produktion des Betriebes auch steht.
Während des Urlaubs und auch wenn Zeitwertkontenguthaben abgebaut werden, muss das Gehalt weiter gezahlt werden. Schicht- und Überstundenzulagen entfallen meist.
Einzelnachweise
- ↑ Handelsblatt.com am 29. Oktober 2008 über die zunehmende Verordnung von Zwangsuraub in vielen deutschen Unternehmen (Abruf: 27. November 2008)
- ↑ Im Rahmen des Konjunkturprogramms wird in Deutschland die Kurzarbeit (befristet auf ein Jahr) auf 18 Monate verlängert (Abruf: 27. November 2008)
- ↑ FAZ.net berichtet am 12. November 2008 über das am 5. November 2008 verabschiedete Konjunkturpakte der deutschen Bundesregierung (Abruf: 27. November 2008)
- ↑ Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer am 29. Oktober 2008 Handelsblatt.com über die rechtliche Grundlage von Zwangsurlaub in der Finanzkrise 2007/08 (Abruf: 27. November 2008)
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