- Zweite Kammer
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In einem Zweikammersystem gibt es eine Erste Kammer und eine Zweite Kammer, zusammen bilden sie das Parlament. Von welcher Art dabei die „Zweite“ Kammer ist, hängt vom jeweiligen Land ab. Auch die Namen für die Kammern können verschieden sein.
Historisch ist die Zweite Kammer meist diejenige, die vom Volke (direkt) gewählt wird. In der Politikwissenschaft hingegen neigt man dazu, als Zweite Kammer die weniger mächtige zu bezeichnen.
Inhaltsverzeichnis
Zweite Kammer als Eigenbezeichnung
Historische Parlamente
- Zweite Kammer der Badischen Ständeversammlung
- Zweite Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Hannover
- Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen
- Zweite Kammer der Landstände des Herzogtums Nassau
- Preußische Zweite Kammer
- Zweite Kammer des Sächsischen Landtags
- Zweite Kammer der Württembergischen Landstände
Aktuelle Parlamente
- Zweite Kammer der Generalstaaten, Niederlande
Literatur
- Gisela Riescher, Sabine Ruß, Christoph M. Haas (Hrsg.): Zweite Kammern. 2010. ISBN 978-3-486-58312-0
Kategorie:- Parlamentswesen
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