- Ärztlicher Bereitschaftsdienst
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Ärztlicher Notdienst (Abk.: ÄND) (auch Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Ärztenotdienst, Ärztefunkdienst, im internationalen Sprachgebrauch standby duty) ist eine Vertretung des behandelnden Arztes oder des Hausarztes außerhalb der üblichen Sprechzeiten und ist für Erkrankungen gedacht, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann. Für dringende Fälle, etwa bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen, steht der Notruf des Rettungsdienstes zur Verfügung.
Die Aufgaben von Notdienstzentralen sind:
- Vermittlung von Vertretungsärzten des Hausarztes
- Telefonische Beratungen
- Koordination der Vertretungsärzte, die Hausbesuche machen,
und Bekanntgabe von offenen Arztpraxen sowie Notfallpraxen zu bestimmten Zeiten.
Auf Grund der Namensähnlichkeit wird der ärztliche Notdienst häufig mit dem Notarzt, der Teil des Rettungsdienstes ist, verwechselt.
Deutschland
Jeder niedergelassene Arzt hat in Deutschland die Pflicht, am ärztlichen Notdienst teilzunehmen. Rechtsgrundlage sind die Heilberufsgesetze der Bundesländer, die diese öffentliche Dienstpflicht begründen. Die näheren Details sind in den Berufsordnungen der Ärztekammern und in Notfalldienstordnungen geregelt. Der ärztliche Notdienst ist in Deutschland auch Teil des Sicherstellungsauftrags der Krankenkassen (daher spricht man in Deutschland oft auch vom sog. "kassenärztlichen Notfalldienst"). In fast allen Ländern (außer Bayern) wird der ärztliche Notdienst aber gemeinsam von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert.
Die Arztrufzentralen haben keine bundeseinheitlichen Telefonnummern. In einigen Ländern gibt es aber landesweite Arztrufzentralen. Die örtlich gültigen Nummern sind per Telefonbuch und Auskunft, meist auch per Anrufbeantworter des Hausarztes und aus der Lokalpresse in Erfahrung zu bringen.
Der Ärztliche Notdienst macht erforderlichenfalls auch Hausbesuche; die Entscheidung über die tatsächliche Notwendigkeit obliegt der Einschätzung des Arztes. In der Regel werden gehfähige Patienten in die Praxis bestellt.
Es empfiehlt sich, vor dem Besuch die Nummer des Ärztlichen Notdienstes zu wählen um abzuklären, ob ein Arzt zur Zeit anwesend ist oder im Falle seiner Abwesenheit einen Termin zu vereinbaren. Bundesweit ist es in den letzten Jahren zur Gründung zahlreicher zentral gelegener Notfallpraxen gekommen, bei denen mindestens zwei Ärzte im Dienst sind, einer für die in der Praxis erscheinenden Patienten, einer für Hausbesuchsfahrten. Die Notfallpraxen können in der Regel ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Der Ärztliche Notdienst ist für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen kostenlos. Sofern in dem jeweiligen Quartal der Ärztliche Notdienst noch nicht besucht wurde, muss die Praxisgebühr jedoch noch einmal entrichtet werden. Dies gilt nicht, wenn der Arzt in der Notdienstzentrale auch der entsprechende Hausarzt des Patienten ist, bei dem der Patient die Praxisgebühr bereits entrichtet hat.
Generell von der Praxisgebühr befreite Patienten müssen auch im Ärztlichen Notdienst keine Praxisgebühr bezahlen. Dies gilt nicht bei Patienten, die nur beim Hausarzt von der Praxisgebühr befreit sind.
Andere Ausdrücke dafür sind: Allgemeinärztlicher Notfall- oder Not- oder Bereitschaftsdienst oder Kollegialer hausärztlicher Vertretungsdienst außerhalb der werktäglichen üblichen Praxisöffnungszeiten. In der DDR hieß der Dienst Dringlicher Hausbesuchsdienst - DHD. Er war eine Abteilung der Schnellen Medizinischen Hilfe - SMH.
Österreich
In Österreich steht der Ärztefunkdienst bundesweit unter der einheitlichen Notrufnummer 141 zur Verfügung, üblicherweise nachts von 19:00 bis 7:00 sowie an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr. Es gibt ihn bereits seit 1968.[1]
Quellen
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