Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Der Öffentlich bestellte VermessungsIngenieur (ÖbVI, ÖbV) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens bzw. Träger eines öffentlichen Amtes in Deutschland. Er ist auf Grund der Vermessungsgesetze und der Berufsordnungen der Länder dazu berufen, Katastervermessungen auszuführen, an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der ÖbVI kann neben amtlichen Funktionen auch private Aufgaben übernehmen. Er ist im gesamten Bereich der amtlichen Katastervermessung und der technischen Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig:

In einigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Brandenburg) können ÖbVI auch Auskünfte (Auszüge) aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch) erteilen.

Ausbildung und Bestellung

Die amtliche Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden.

Der Werdegang des ÖbVI umfasst – abgesehen von länderspezifischen Zusatzanforderungen einiger Bundesländer – in der Regel ein Studium der Vermessungstechnik oder Geodäsie mit Abschluss Diplomvermessungsingenieur, die mit der Diplomhauptprüfung (1.Staatsexamen) abschließt. Nach zwei Jahren Referendariat (z.B. beim Katasteramt oder einem ÖbVI) und der großen Staatsprüfung erfolgt nach einem Jahr Praktikum bei einem ÖbVI die Bestellung als ÖbVI.[1]

ÖbVI gibt es in allen Bundesländern, außer in Bayern. Dort werden die Aufgaben des ÖbVI zum Beispiel von Feldgeschworenen oder Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen (früher Verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen) wahrgenommen.

Der Berufsverband der ÖbVI in Deutschland ist der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, BDVI e. V.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in anderen Ländern

Die Aufgaben eines deutschen ÖbVI werden in anderen Ländern von Vermessungsingenieuren wahrgenommen, deren Befähigung zur Ausübung amtlicher Funktionen von Behörden, Ministerien oder speziellen Ausschüssen erteilt wird.[2]

Einzelnachweise

  1. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur. Internetauftritt des BDVI
  2. Gutachten über die Bedeutung und die Notwendigkeit des Eidgenössischen Patents für Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer vom 24. August 2005 im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates (pdf-Datei, 407 KB)

Weblinks

  • Das Berufsbild des ÖbVI und weitere Informationen, Internetauftritt des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI)

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