- Öffentliches Gebäude
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Als öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher für jedermann zugänglich sind.
Der Zugang für jedermann kann dem Zweck entsprechend begrenzt sein, oder er ist nur mit Zutrittskontrolle möglich.
Oft dienen sie als Versammlungsstätte, an der sich größere Menschenmengen zusammenfinden können.
Auch Gebäude, die öffentlichen Institutionen als Bürogebäude dienen, werden oft als öffentliches Gebäude bezeichnet.
Beispiele für öffentliche Gebäude:
- für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus
- für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z. B. Rathaus)
Kategorien:- Versammlungsgebäude
- Bürogebäude
- Öffentlichkeit
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