Bio-Siegel

Bio-Siegel

Ein Bio-Siegel ist ein Güte- und Prüfsiegel, mit welchem Erzeugnisse aus ökologischem Landbau gekennzeichnet werden.

Die Genehmigung zur Verwendung eines Siegels wird vom Herausgeber reglementiert und ist an die Einhaltung gewisser Standards und Auflagen geknüpft. Die Einhaltung der Kriterien durch die Erzeuger soll durch eine Dokumentationspflicht sowie regelmäßige Entnahme und Untersuchung von Warenproben gewährleistet werden. Überwacht wird die Einhaltung der Bestimmungen für alle Bio-Produkte in der EU durch die jeweils zuständige Öko-Kontrollstelle, bei Verwendung eines Verbandssiegels zusätzlich durch den jeweiligen Anbauverband.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Geschützter Begriff ‚Bio‘

Der Begriff Bio (zu „Biologischer Landwirtschaft“) ist ein durch EU-Recht europaweit geschützter Begriff. Gleiches gilt für die Bezeichnungen aus kontrolliert biologischem Anbau und Öko. Produkte die als Bio- beschrieben werden, müssen ebenfalls den Kriterien des Bio-Siegels entsprechen, das Siegel-Logo selber aber nicht zwingend tragen.[1]

Unterschiede zwischen Bio- und Verbandssiegeln

Das Bio-Siegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Darüber hinaus gibt es private Label, die erweiterte, teilweise strengere Anforderungen stellen. (Im Artikel zur ökologischen Landwirtschaft findet sich ein Vergleich der Richtlinien beider Zertifizierungsmethoden.) Die privaten Standards wie Demeter, BioKreis oder Naturland sind in der Tat mit strengeren Anforderungen verbunden. Jedoch liegen jedem Standard als Zertifizierungsgrundlage die Anforderungen der EG Bio-VO zugrunde. Das heißt die Produkte müssen nach der EG Bio-VO zertifiziert sein und zusätzlich die Standards der Verbände erfüllen, um auch ein Verbandszertifikat zu erlangen. Eine Verbandszertifizierung ist ohne eine Bio-Zertifizierung nicht möglich.

Das europäische Bio-Siegel

Bio-Siegel der Europäischen Union
Einführung am 1. Juli 2010

Im Juli 2010 wurde EU-weit ein verbindliches neues Bio-Siegel eingeführt (auch als EU-Bio-Logo bezeichnet).[2]) Ein Produkt erhält das europäische Bio-Siegel, wenn höchstens 0,9 % gentechnisch verändertes Material enthalten ist und mindestens 95 % der Inhaltsstoffe aus Öko-Anbau kommen.[3] Lebensmittel mit Bio-Siegel gehören zu den Produkten mit dem höchsten gesetzlich gesicherten lebensmittelrechtlichem Standard. Durch die Einheitlichkeit wird ein breiter Markt gesichert – auch Nicht-EU-Länder richten ihre Verordnungen mittlerweile nach dem Lebensmittelrecht des europäischen Biosiegels aus.

Die privaten Bio-Siegel erfüllen die europäischen Vorgaben als Mindestwert. Traditionelle Bio-Siegel (Demeter, Naturland etc.) sichern weitere höhere Standards wie einen hundertprozentigen Ökoanbau.

In vielen Mitgliedsstaaten der EU hat sich das EU-Biosiegel durchgesetzt. In Deutschland wird es bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig verwendet, bzw. oft in Kombination mit dem deutschem Logo.

Vorläufer

Bio-Siegel der Europäischen Union
deutsche Version
2000 bis Juni 2010

Im März 2000 nahm die Europäische Kommission ein Logo mit der Aufschrift Ökologischer Landbau – EG-Kontrollsystem nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 bzw. (EG) 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen an, welches Erzeuger auf freiwilliger Basis verwenden können, wenn Kontrollen ergeben haben, dass ihre Wirtschaftsweise und ihre Erzeugnisse den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen.

In der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der Europäischen Kommission wird die Verwendung des Gemeinschaftsemblems geregelt. Das ‚EU-Biosiegel‘ wird in allen EU-Amtssprachen und in verschiedenen Versionen herausgegeben; in deutscher Sprache sind die Bezeichnungen Biologische Landwirtschaft und Ökologischer Landbau zulässig.

Deutschland

Das deutsche staatliche Bio-Siegel

Das deutsche staatliche Bio-Siegel
Einführung im September 2001

Das deutsche staatliche Bio-Siegel ist ein sechseckiges, grün-schwarz-weißes Symbol, mit dem in Deutschland Lebensmittel und andere Produkte gekennzeichnet werden können, die den Kriterien der EG-Öko-Verordnung genügen. Wie alle Gütesiegel soll auch das Bio-Siegel, das im September 2001 im Rahmen der Agrarwende eingeführt wurde, eine Orientierungshilfe für den Verbraucher bieten. Mit zunehmender Marktdurchdringung in Deutschland wächst auch sein Bekanntheitsgrad in den angrenzenden Staaten, vor allem in Frankreich.

Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel

  • nicht zur Konservierung ionisierender Strahlung ausgesetzt werden,
  • nicht durch und mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt werden,
  • nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln
  • nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden,
  • nicht mehr als 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten (begrenzt auf in der Verordnung im Anhang VI c gelistete Rohstoffe)
  • keine Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Farbstoffe und Emulgatoren enthalten
  • nur die Zusatz- und Hilfsstoffe die in Anhang VI a und b vorgegeben werden, enthalten

Weitere Forderungen:

  • Die Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng, chargenbezogen kontrolliert.
  • Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) sind abwechslungsreich zu gestalten.
  • Tiere sind artgerecht zu halten.
  • Tiere sind mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern zu füttern.

Bei biologischen Produkten darf in Ausnahmefällen ein GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 % verwendet werden, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bauer Futter kaufen muss, am Markt kein Futter angeboten wird, das komplett gentechnikfrei ist.[4]

Im Dezember 2010 nutzten 3.803 Unternehmen das Bio-Siegel auf 61.744 Produkten.[5]

Deutsche Verbandssiegel

Biosiegel der Produktionsverbände kennzeichnen Produkte, die über die Mindeststandards der EU-Öko-Verordnung hinaus den strengeren Bestimmungen des jeweiligen Verbandes genügen.

Andere Staaten

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. Öko-Siegel Teil 2: Das EU-Bio-Siegel – pragmatische Europa-Lösung. Stand Februar 2009.
  2. Infos zum neuen EU-Bio-Logo, oekolandbau.de, 29. April 2010, abgerufen am 20. Dezember 2010.
  3. nano, 3sat, 1. Juli 2010 (Weblink)
  4. biosiegel.de, Stand: 1. Juni 2009
  5. bio-siegel.de
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