Ökologieverträglichkeit

Ökologieverträglichkeit

Die Umweltverträglichkeit ist ein Maß für die direkten und indirekten Auswirkungen einer ursächlich durch den Menschen hervorgerufene Veränderung der Umweltbedingungen auf Boden, Wasser, Luft, Klima, Mensch, Tier und Pflanzen. Der Ausdruck Ökologieverträglichkeit wird auch benutzt. In politischer und kommerzieller Prosa bezeichnet "umweltverträglich" in der Regel jedoch eine nur sehr selten quantifizierte, oft auch nur diffus bezeichnete Qualität eines Produkts oder Vorhabens.

Ökonomisch betrachtet ist die Umweltverträglichkeit die Minimierung der umweltschädigenden Wirkungen aus Wirtschaft-, Staats- und Individualhandlungen. Sozial betrachtet ist die Umweltverträglichkeit ein Mehr an Bedürfnisbefriedigung bei weit weniger Naturinanspruchnahme. Umweltverträglichkeit korrespondiert mit Sozialverträglichkeit.

Ökologiegerechtes Wirtschaften beinhaltet:

  • den sparsamen Einsatz von Rohstoffen und Energie
  • den Abbau von Altlasten und einer Kompensation der Naturbelastung
  • die Vermeidung bzw. die Verringerung von Schall, Strahlung, Belastung von Boden, Wasser, Luft und Lebewesen durch den wirtschaftlichen Kreislauf (Produktion, Konsumtion und Entsorgung)
  • die Risikobegrenzung für die Natur und den Menschen durch den Verzicht auf weitreichende bzw. unkalkulierbare Bedrohung darstellende Technologien

Ein Minimum von Umweltverträglichkeit ist von dem Gesetz aus vorgeschrieben. So muss im Rahmen der Genehmigung von Industrieanlagen, Flächennutzungsplänen, Straßenbaumaßnahmen etc. eine Umweltverträglichkeitsprüfung meist gemacht werden. In Deutschland wird dies vom Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG; http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/) geregelt, in der Schweiz vom Umweltschutzgesetz (USG; http://www.admin.ch/ch/d/sr/814_01/index.html)

Eine zusätzliche, freiwillige Umweltverträglichkeit bringt den Unternehmen zudem Imageverbesserungen, besseren Absatzchancen, einer Personalmotivation, einer Kostensenkung (Einsparungen bei Material und Energie), bessere Kreditwürdigkeit und einer Risikominderung (Gesundheitsschutz, zukünftige Altlasten). Die Umweltverträglichkeit der Unternehmen kann durch verschiedene Mittel gefördert werden: Kaufverhalten der Verbraucher, staatliche Subventionen, Zusatzgebühren und Steuerreduktionen.

Siehe auch

Literatur

Heuel-Fabianek, B., Schwefer, H., Schwab, J. (Hrsg.): Umweltverträglichkeit in der Abfallwirtschaft, Verlag Springer, Berlin 1998, ISBN 3-540-63732-X.


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