ADiA

ADiA

Der Anderer Dienst im Ausland (ADiA) ist ein sozialer Dienst im Ausland. Er ist in Deutschland als Wehrersatzdienst anerkannt. Der ADiA wird anstatt eines regulären Zivildienstes abgeleistet und gilt als vollwertiger Ersatz. Fälschlicherweise wird er oft als „Zivildienst im Ausland“ bezeichnet, hat aber rechtlich mit dem Zivildienst nichts zu tun, auch wenn sich Aufgaben, Dienstart sowie Dienstzeit ähneln. Der österreichische Auslandsdienst ist das österreichische Pendant zum deutschen ADiA.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzung

Grundvoraussetzung für die Ableistung eines anderen Dienstes im Ausland ist die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst.

Der Andere Dienst im Ausland kann nur bei den vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ (nicht wie manchmal irrtümlich behauptet „Bundesamt für Zivildienst“) anerkannten Trägerorganisationen abgeleistet werden. Die Trägerorganisation registriert den Freiwilligen bei erfolgreicher Bewerbung beim Bundesamt für Zivildienst. Nach Ableistung der Dienstzeit (zur Zeit 11 Monate) erlischt die Pflicht zum Leisten eines Ersatzdienstes im Friedensfall. Der Dienst ist vor der Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten.[1]

Dauer

Dieser Dienst dauert mindestens zwei Monate länger als der Zivildienst in Deutschland, seit dem 1. Oktober 2004 also mindestens 11 Monate. Es besteht für Trägerorganisation und Dienstleistenden die Möglichkeit, einen längeren Dienstzeitraum zu vereinbaren, falls dies beispielsweise von der Dienststelle im Ausland gefordert wird. Dadurch sind Dienstzeiten von bis zu zwei Jahren möglich. Diese Verlängerung wird allerdings nur bei wenigen Trägerorganisationen angewendet, in der Regel dauert der Dienst die gesetzlich vorgeschriebenen 11 Monate. Der Dienstbeginn wird zwischen der Trägerorganisation und dem Dienstleistenden vereinbart. Sollte der Dienst vorzeitig abgebrochen werden, wird die bereits abgeleistete Zeit, abzüglich 2 Monate, an den Zivildienst angerechnet.

Geschichte

Vorläufer des ADiA entstanden 1970 aus dem Gedanken der Wiedergutmachung und sollten es ermöglichen, als Ersatzdienst ein freiwilligen, sozialen Beitrag für Menschen im Ausland zu leisten, die vor und während des Zweiten Weltkriegs Opfer des Nationalsozialismus geworden waren. Die Bestrebungen kamen von individuellen Kriegsdienstverweigerern; ermöglicht wurde der Dienst damals durch eine Unabkömmlichstellung. Diesen Ersatzdienst leisteten bis 1986 fast 1.400 Freiwillige. Der Andere Dienst im Ausland in seiner heutigen Form wurde durch die Änderung des Zivildienstgesetz vom 1. Juli 1986 erstmals möglich. Zwischen 1986 und 2006 haben etwa 8.000 Freiwillige einen ADiA geleistet.[2]

Projekte und Länder

Projekte

Die Aufgabenbereiche während des ADiA sind denen der Zivildienstleistenden in Deutschland ähnlich, allerdings ist die Bandbreite an Projekten und Stellen um einiges größer und dies ist – neben der Chance ein Jahr im Ausland zu leben – wohl einer der Vorteile an diesem Dienst.

Grob lassen sich folgende Bereiche abgrenzen

  • Sozial-Pflegerischer Bereich (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Frauenhäuser, Lebensgemeinschaften)
  • Pädagogischer Bereich (Projekte zur politischen Bildung, Museen, Gedenkstätten, Schulen)
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Waisenhäuser, Kinderheime, Jugendbegegnungsstätten)

Da sich die meisten Stellen in kleineren Einrichtungen befinden, überschneiden sich bei den meisten Stellen die Aufgabengebiete. Prinzipiell lässt sich aber sagen, dass alle Stellen einen sozialen Charakter haben müssen.

Länder

Von Nepal über China, Australien, Südafrika und Kanada bis zu nahezu sämtlichen Staaten der EU – der ADiA lässt sich auf jedem Kontinent in einer Vielzahl von Ländern ableisten. Die Mehrzahl der Stellen findet sich in Europa, da die Idee des ADiA als Friedensdienst aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges entstanden ist. In den besonders betroffenen Ländern Israel, Polen und Frankreich finden sich daher überproportional viele Stellen.

Ein weiteres Augenmerk liegt auf Entwicklungsländern in Südamerika, Afrika und seit kurzen verstärkt auch in Zentralasien

Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierung

Rechtliche Rahmenbedingung

Gesetzlich ist der andere Dienst im Ausland durch § 14b des ZDG geregelt. Entscheidend ist, dass es sich bei einem Anderen Dienst im Ausland rechtlich gesehen nicht um einen Zivildienst handelt. Wer einen Anderen Dienst im Ausland leistet, wird lediglich vom Zivildienst freigestellt. Damit übernimmt der Staat keinerlei Leistungen (z. B. keinen Sold, keine Beiträge zu den Versicherungen, keine Unterstützung von den Trägerorganisationen für die Kosten von Vorbereitung und Begleitung).

Im Hinblick auf die staatsrechtliche Seite ist man Wehr- oder Zivildienstleistenden in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld und die Anrechnung als Wartesemester gleichgestellt. Obligatorisch für die Träger ist die Übernahme der Kosten für die Kranken- und Haftpflichtversicherung.

Zu beachten ist, dass es sich um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Entsendeorganisation und Dienstleistenden handelt, daher können die sonstigen Konditionen stark variieren. In der Regel sorgen die Träger für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung. Weiterhin zahlen sie meist ein Taschengeld. Die genaue Ausgestaltung ist zwischen den Organisationen sehr unterschiedlich, deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, welche Kosten entstehen.

Wird der ADiA vorzeitig beendet, wird die in dem Dienst abgeleistete Zeit, sofern sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst angerechnet.

Finanzierung

Die Finanzierung unterscheidet sich stark unter den verschiedenen Organisationen.

Die meisten Träger erwarten und benötigen einen finanziellen Beitrag der Dienstleistenden. Dabei bedienen sie sich eines juristischen Tricks, da es den Organisationen per Gesetz verboten ist, Geld direkt von den Dienstleistenden zu verlangen.

Geläufigstes Modell ist der Förderkreis: Der Dienstleistende muss einen Spenderkreis aufbauen, der monatlich von 150 bis 600 Euro aufbringt. Die hohen Unterschiede können sich aus den Gegebenheiten der Projekte und der Länder ergeben. Ein Dienst z. B. in einem westafrikanischen Land wird allein durch die sehr hohen Reisekosten, Tropentauglichkeitsuntersuchungen und Impfungen höher sein als z. B. in den Niederlanden. In der Regel ist es mit einigem Werbeeinsatz gut möglich, einen Förderkreis auch für hohe Summen zu erreichen. In Einzelfällen müssen Dienstleistende auf eigene Ersparnisse zurückgreifen, oder die Familie um Unterstützung bitten. Die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) z. B. verlangt darüber hinaus noch die Zahlung eines einmaligen Solidarbeitrages in Höhe von 650 Euro. Andere bitten um die einmalige Zahlung des Beitrages vor der Ausreise.

Einige Organisationen (Katholisches Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Officium Bonum) bieten einen kostenfreien Dienst an, es kommt daher eine höhere Anzahl von Bewerber auf die Stellen. Bei den meisten Organisationen gibt es mehr Bewerber als Plätze. Es lohnt sich, sich spätestens ein Jahr vor gewünschtem Antritt über die Bedingungen etc. zu informieren.

Die Trägerorganisationen bieten sehr unterschiedliche Konditionen für einen Dienst an. Neben der Höhe des Förderkreises sollten deshalb auch die Angebote für eine Vorbereitung, (pädagogischer und administrativer) Begleitung während und Auswertung nach Ende der Dienstzeit mit betrachtet werden. Zeitlich gesehen sollte solch eine Vorbereitung mindestens 10 Tage dauern. Sehr günstige Organisationen bieten in diesem Bereich oft sehr wenig an und haben dann eine sehr hohe Quote von Abbrechern. Da das Feld der Anbieter sehr undurchsichtig geworden ist, gibt es inzwischen ein Qualitätssiegel für die Durchführung eines Dienstes: die Agentur für Qualität in Freiwilligendiensten (Quifd) vergibt ein Gütesiegel an Organisationen und Einsatzstellen, die Qualität bei der Organisation und Gestaltung von Freiwilligendiensten bewiesen haben. Die Liste der zertifizierten Einrichtungen ist unter [1] öffentlich einsehbar.

Neben einem Anderen Dienst im Ausland gibt es seit August 2002 auch die Möglichkeit, als Ersatz für den Zivildienst in Deutschland ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Ausland abzuleisten (§14c ZDG). Im Unterschied zum ADiA übernimmt der Träger in diesem Fall Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Versicherungen und pädagogischer Begleitung (aber nicht die Reisekosten). Voraussetzung ist dann, dass im geleisteten Jahr mindestens 25 Bildungstage (z. B. für Vorbereitung, Reflexion, Auswertung) enthalten sein müssen.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Fußnoten

  1. Bundesamt für den Zivildienst: Anderer Dienst im Ausland
  2. Fischer, Jörn; Gräf, Oliver: Zivi Weltweit – Internationale Alternativen zum Zivildienst (4. Auflage); Verlag interconnections, Freiburg, 2006, ISBN 3-86040-079-7
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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