Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.

Sie werden in vier Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie A: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Kategorie B: Einwirkungen
  • Kategorie C: Betriebsart und Tätigkeiten
  • Kategorie D: Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren

Die BG-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.

Als wichtigste BG-Vorschrift gilt die BGV A1 – Grundsätze der Prävention –, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Durch diese Vorschrift wurden viele Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt. Die Verantwortung für die von diesen Vorschriften abgedeckten Detail-Regelungen ist an die Unternehmer zurückgegeben worden, in der Praxis gelten sie aber als Referenz für den jeweiligen Stand der Technik und werden deshalb weiterhin häufig zu Rate gezogen.

Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG).

Seit 2007 werden mehr und mehr UVVen (sowohl BGV als auch BGR und BGI) zurückgezogen, nachdem sie durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ersetzt wurden. Eine Doppelregulierung wurde nach einer Vereinbarung der Berufsgenossenschaften mit dem zuständigen Fachministerium (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) ausgeschlossen.

Allgemeine Vorschriften

Weblinks

Siehe auch

Unfallverhütungsvorschriften


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