Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Das Berufskolleg ist in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung für die Ende der 90er Jahre aus den berufsbildenden Schulen und den Kollegschulen hervorgegangene Schule der Sekundarstufe II mit unterschiedlichen Schulformen.

Die zentrale Bedeutung des Berufskollegs liegt in der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Es ermöglicht daher eine zeitgleiche Qualifizierung im berufsbildenden und im allgemeinbildenden Bereich, was in den vielfältigen Bildungsgängen bereits realisiert wird.

Aufgrund des Mangels an Ausbildungsstellen im Dualen System (klassische Lehre mit den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule), verschiebt sich das Gewicht immer mehr in Richtung auf vollzeitliche Bildungsgänge. Immer mehr junge Menschen suchen über die Berufskollegs einen berufsnahen Weg zum Abitur oder Fachabitur mit attraktiven Fachschwerpunkten wie Technik, Wirtschaft oder Erziehungswissenschaft.

Alle Angaben zu den Bildungsgängen, die grundsätzlich in einem Berufskolleg in NRW angeboten werden können, haben eine formale Grundlage. Neben dem aktuellen Schulgesetz für NRW gilt hier besonders die „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs“ (APO-BK).[1]

Inhaltsverzeichnis

Berufsschule

Die Berufsschule ist für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von zehn Jahren erfüllt haben und einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung abgeschlossen haben. Die Klassen sind nach Berufen geordnet. Der Unterricht umfasst fachbezogene theoretische Grundlagen sowie allgemeinbildende Fächer.

  • Eingangsvoraussetzungen: Berufsausbildungsvertrag
  • Form: Teilzeit (ca. acht bis zwölf Stunden/Woche an ein bis zwei Tagen oder in Blockform, einige Wochen pro Schuljahr)
  • Dauer: zwei bis dreieinhalb Jahre, je nach Beruf, Verkürzung möglich, und nur so lange wie das Berufsausbildungsverhältnis besteht
  • Abschluss: betrieblich: Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bzw. Kaufmannsgehilfenprüfung, schulisch: Abschlusszeugnis der Berufsschule, bei entsprechender Leistung kann zusätzlich der nächsthöhere, mittlere Bildungsabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10, sowie mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)) erworben werden.

Eine Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife) kann in der Schulform Berufsschule im dualen Bildungsgang am Berufskolleg erworben werden, wenn aufgrund von örtlichen Vereinbarungen mit den Vertretungen der Ausbildungsbetriebe die zusätzlichen Unterrichtsinhalte vermittelt werden können (z.B. erstes Ausbildungsjahr als Praktikum mit Vorvertrag). Sie kann grundsätzlich am Berufskolleg in den Bildungsgängen Fachoberschule, Höhere Berufsfachschule, Fachschule und gymnasiale Oberstufe erworben werden.

Berufsvorbereitende Klassen

Diese Schulform ist für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren an einer allgemeinbildenden Schule erfüllt haben und eine Berufsausbildung in einem Betrieb anstreben und keine anderweitige Vollzeitschule besuchen. Da die Schulpflicht für alle Jugendlichen bis zum Ende des Schuljahres besteht, in dem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, besuchen sie in dieser Zeit eine dieser berufsvorbereitenden Klassen. Auch wenn Jugendliche einer Vollzeitarbeit ohne Berufsausbildung nachgehen, sind sie zum Besuch dieser Schule verpflichtet. Die Klassen sind nach Berufsfeldern ausgerichtet. Der Unterricht findet an einem Tag der Woche statt.

  • Eingangsvoraussetzungen: keine
  • Form: Teilzeit (ca. sieben Stunden/Woche an einem Tag)
  • Dauer: Ein bis zwei Jahre
  • Abschluss: Hauptschulabschluss bei entsprechenden Leistungen

Aktuell: Wegen des mangelnden Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen steigen seit einigen Jahren in diesem Bereich die Schülerzahlen an. (Stand: September 2006)

Berufsgrundschule

Diese Schulform ist für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren an einer allgemeinbildenden Schule erfüllt haben oder das 10. Schuljahr zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung nutzen wollen. Die Klassen sind nach Berufsfeldern geordnet. Der Unterricht umfasst fachbezogene theoretische Grundlagen, allgemeinbildende Fächer sowie berufsfeldbezogene Praxis in Werkstätten, Küchen, Backstuben usw. innerhalb der Schule.

  • Eingangsvoraussetzungen: Hauptschulabschluss,
  • Form: Vollzeit (ca. 36 Stunden/Woche an fünf Tagen)
  • Dauer: Ein Jahr
  • Abschluss: Abschluss der Sek I, auch mit FOR Q bei Erfüllung der vorgeschriebenen Anforderungen; Laut Anrechnungsverordnung ist der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres als erstes Jahr der Berufsausbildung im gleichen Berufsfeld anzurechnen.

Fachoberschulen

Die Fachoberschule (FOS) vermittelt Schülern die Fachhochschulreife bzw. die Allgemeine Hochschulreife und vertiefte berufliche Kenntnisse.

Zur Fachhochschulreife führen die Klassen 11 und 12. Die FOS Klasse 12 wird sowohl als Vollzeitklasse als auch als Teilzeitklasse für Berufstätige angeboten. Voraussetzung für den Besuch der Klasse 12 ist die Fachoberschulreife und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder die Fachoberschulreife und der erfolgreiche Besuch der Klasse 11.

Ziel der Klasse 13 ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. des NRW-Abiturs: bei fehlenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache (berechtigt zum Universitätsstudium in NRW) oder die Fachhochschulreife. Die Voraussetzungen für den Eintritt in die FOS Klasse 13 sind die Fachhochschulreife und mindestens eine zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit kann an die Stelle der abgeschlossenen Berufsausbildung treten.

Achtung: Fachoberschüler, die hier die allgemeine Hochschulreife anstreben und die Bedingungen für die zweite Fremdsprache vorab noch nicht erfüllt haben, müssen bei Eintritt in die Klasse 13 nachweisen, dass sie am Unterricht in der zweiten Fremdsprache im Umfang von 160 Unterrichtsstunden in Bildungsgängen des Berufskollegs teilgenommen haben, bzw. entsprechende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Berufsfachschulen

Höhere Berufsfachschulen

Die zweijährigen höheren Berufsfachschulen, wie z. B. die Höhere Handelsschule, vermitteln bei der Eingangsvoraussetzung Mittlerer Schulabschluss (FOR) die Fachhochschulreife und je nach Form erweiterte berufliche Kenntnisse. Bildungsgänge:

  • Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Agrarwirtschaft
  • Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft
  • Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Physik, Chemie, Biologie
  • Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen
  • Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Technik
    • Schwerpunkt Drucktechnik
    • Schwerpunkt Bau- und Holztechnik
      • Profilbildung Bautechnik
      • Profilbildung Holztechnik
    • Schwerpunkt Elektrotechnik
    • Schwerpunkt Metalltechnik
    • Schwerpunkt Textil und Bekleidung
  • Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Höhere Handelsschule

Schüler, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen (Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife), können in der Höheren Handelsschule für Abiturienten in einem Jahr erweiterte berufliche Kenntnisse erwerben. Dieser Bildungsgang wird nur in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung angeboten.

Berufsfachschulen zum mittleren Schulabschluss

Außerdem gibt es zweijährige Berufsfachschulen, die es Menschen mit Hauptschulabschluss ermöglichen, den mittleren Bildungsabschluss mit berufsbezogenen Inhalten zu absolvieren bzw. nachzuholen. Hinzu kommen die einjährigen Berufsfachschulen mit diversen Kernfächern (z. B. Metallverarbeitung). Diese Schulform bietet kleinen mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit ihre Auszubildenden das erste Ausbildungsjahr in der Berufsfachschule absolvieren zu lassen; dies spart dem Unternehmen etwaige Kosten, die ein (zunächst unproduktiver) Lehrling im ersten Ausbildungsjahr verursachen würde. Des Weiteren bietet diese Schulform Jugendlichen, die noch keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, die Möglichkeit das erste Lehrjahr in der Schule zu absolvieren, wodurch die Chancen auf einen Ausbildungsplatz im zweiten Anlauf deutlich verbessert werden sollen.

Assistentenausbildung

Einen Berufsabschluss vermitteln die sog. Assistentenbildungsgänge.Die Verbindung zum gewählten Berufsfeld wird zum einen durch Pflichtpraktika, zum anderen durch entsprechende Fächerangebote hergestellt. Im kaufmännischen Bereich etwa wird das Fach BWL zum Pflichtleistungskurs. Folgende Berufsfelder können in Nordrhein-Westfalen angeboten werden:

Gymnasiale Oberstufe

Die Bildungsgänge der Berufskollegs (BK), die zum Abitur und beruflichen Qualifikationen führen, werden in Nordrhein-Westfalen als Berufliche Gymnasien bezeichnet. Es gibt diese in unterschiedlichen Fachbereichen (z.B. Wirtschaft und Verwaltung oder Technik). Entsprechend können Berufskollegs, die Abiturbildungsgänge führen, zu ihrem Schulnamen Bezeichnungen wie "Wirtschaftsgymnasium" oder "Berufliches Gymnasium für Technik" hinzufügen. Die Beruflichen Gymnasien unterscheiden sich von der gymnasialen Oberstufe durch ihren stärkeren Berufsbezug sowie die Möglichkeit, zusätzliche berufliche Abschlüsse (Berufsausbildungen nach Landesrecht) zu erwerben.

Die Beruflichen Gymnasien sind eine in Nordrhein-Westfalen zunehmend beliebte Alternative zu einem „normal-allgemeinbildenden“ Gymnasium. Insbesondere erwerben Schüler hier bereits Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihnen Vorteile für ein späteres Studium an einer Fachhochschule oder Universität geben, über die ein „allgemeingebildeter“ Abiturient nicht verfügt. Selbstverständlich ist das Abitur an einem BK einem Abitur an einem Gymnasium in allen Rechten gleichgestellt. Es berechtigt zu jedem Studium. Darüber hinaus werden den Schülern berufliche Kenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet (Wirtschaft, Technik oder Erziehungswissenschaften) vermittelt. Dadurch steigen, als Alternative zur Aufnahme eines Studiums, im Allgemeinen die Bewerbungschancen um höherwertige Ausbildungsplätze. Auch berufliche Abschlüsse nach Landesrecht können, wie oben bereits erwähnt, erworben werden, und zwar in den sogenannt "doppelt qualifizierenden Bildungsgängen" (Abitur und Berufsausbildung).

Eingangsvoraussetzungen

Die Schüler müssen die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen. Sie müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache auf dem Level der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.

Unterricht

Der Unterricht ist, wie an jedem Gymnasium, in Grund- und Leistungskursen organisiert. In der Jahrgangsstufe 12 muss ein mindestens vierwöchiges Betriebspraktikum im gewählten beruflichen Bereich absolviert werden. Das Fächerangebot umfasst berufsbezogene Fächer, im kaufmännischen Bereich etwa die Wirtschaftsinformatik oder Volkswirtschaftslehre.

Das Abitur und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung werden nach drei Jahren am Ende der Jahrgangsstufe 13 absolviert.

Die Schüler können anschließend in nur sechs Monaten noch einen Berufsabschluss erwerben. Mit Ausnahme der Erzieher (s. o.) müssen sie nach dem Abitur hierfür ein zwölfwöchiges Betriebspraktikum absolvieren, das von der Schule begleitet wird. Danach erfolgt der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung.

Fachschulen

Aufnahmebedingungen

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens

  1. den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und
  2. den Berufschulabschluss und
  3. eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist und
  4. die Fachoberschulereife besitzt.

Abweichend davon kann in die Fachschule aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweist.

Dauer des Bildungsganges

Im Regelfall dauert das Studium vier bis acht Semester (Schulhalbjahre), je nach interner Organisation des BK und dem angestrebten staatlichen Abschluss, in der Abend- bzw. Teilzeitform. Diese Form wählen Absolventen oft, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit während der Zeit der Technikerausbildung beibehalten wollen). Für Bewerber/-innen, die mindestens die Fachhochschulreife besitzen, kann sich die Dauer des Studiums gegebenenfalls von acht auf sechs Semestern verkürzen. In der Vollzeitform beträgt die Dauer der Ausbildung 2 Schuljahre (vier Semester).

Der Abschluss „staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“ oder „staatlich geprüfte/r Techniker/in“ dauert in der Regel sechs bis acht Semester in Teilzeitform oder vier Semester in Vollzeitform.

Abschlussprüfung

Der Bildungsgang schließt mit der Abschlussprüfung z. B. zur oder zum „Staatlich geprüfte/r Erzieher/in / Techniker/in / Betriebswirt/in“ ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, darüber hinaus kann die Fachhochschulreife erlangt werden. Dies ist eine postsekundäre Ausbildung in Deutschland bzw. eine tertiäre Ausbildung im internationalem Vergleich.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnungstext beim Schulministerium NRW, abgerufen 8. Januar 2008

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