Fachoberschule

Fachoberschule
Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Die Fachoberschule[1] (FOS) ist eine Schulform, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach der 12. Klasse mit der Fachhochschulreife und bei Einrichtung einer 13. Klasse mit der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abschließt. Die Fachoberschule ist in berufliche Fachrichtungen ausgerichtet und zählt deswegen zu den berufsbildenden Schulen.

Der Abschluss einer Fachoberschule der Klasse 12 berechtigt zur Aufnahme des Studiums jeder Fachrichtung an einer Fachhochschule, wenn gleichzeitig ein entsprechender Berufsabschluss oder ein auf die Studienrichtung gelenktes Fachpraktikum vorliegt. Der weiterführende Abschluss der Klasse 13 an einer Fachoberschule berechtigt außerdem für sämtliche oder bestimmte Universitätsstudiengänge.

Inhaltsverzeichnis

Jahrgangsstufen

Die Fachoberschule besteht in der Regel aus den Jahrgangsstufen 11 und 12.

In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern (seit dem Schuljahr 2004/2005) sowie in Berlin (seit 2010/2011 in Form eines Pilotprojekts an zwei Schulen) besteht auch eine 13. Jahrgangsstufe der Fachoberschule, die mit der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abschließt.

Fachrichtungen

Je nach Bundesland werden unterschiedliche Fachrichtungen angeboten. In Baden-Württemberg existiert die Schulform Fachoberschule nicht; statt dessen werden verschiedene Schulformen des Berufskollegs angeboten, die ebenfalls zur Fachhochschulreife führen, zum Beispiel das Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife (BKFH). Die allgemeine Hochschulreife kann man in Baden-Württemberg - neben dem Besuch eines Allgemein Bildenden Gymnasiums - durch den Besuch eines Beruflichen Gymnasiums oder bei abgeschlossener Berufsausbildung durch Besuch einer Berufsoberschule erlangen.

Bundesland Fachrichtung
Bayern Technik; Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege; Sozialwesen; Gestaltung; Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
Berlin Technik (Swpkt: Metall-, Elektro-, Bau-, Holz-, Mode und Bekleidungs-); Wirtschaft und Verwaltung;

Sozialpädagogik; Gesundheit; Ernährung und Hauswirtschaft; Gestaltung; Agrarwirtschaft; Naturwissenschaften (Chemie, Biologie und Physik)

Brandenburg Wirtschaft und Verwaltung; Technik; Sozialwesen; Gestaltung; Ernährung; Agrarwirtschaft
Bremen Technik; Wirtschaft und Verwaltung; Gesundheit und Soziales; Ernährung und Hauswirtschaft; Gestaltung
Hamburg Technik (Swpkt.: Bau-, Elektro-, Metall-, Vermessung, Agrarwirtschaft, Chemie);

Wirtschaft und Verwaltung; Sozialpädagogik; Pflege und Gesundheit; Hauswirtschaft; Gestaltung (Swpkt.: Bekleidung, Grafik und Raumgestaltung)

Hessen Gestaltung; Gesundheit; Sozialwesen; Technik (Schwerpunkte: Maschinenbau, Elektro-, Bau-, Chemisch/physikalische Technik, Textil- und Bekleidung, Informations-); Wirtschaft (Schwerpunkte: Agrar-, Ernährung und Hausw-, Wirtschaft und Verwaltung, Wirtschaftsinformatik)
Mecklenburg-Vorpommern Wirtschaft; Verwaltung; Metalltechnik; Seefahrt; Elektrotechnik; Bautechnik; Informatik; Gestaltung; Ernährung und Hauswirtschaft; Agrarwirtschaft; Sozialpädagogik
Niedersachsen Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkte: Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege, Informatik); Technik (Schwerpunkte: Informatik; Baut; Elektro; Metall); Gesundheit und Soziales (Schwerpunkte: Gesundheit-Pflege, Sozialpädagogik); Gestaltung; Ernährung und Hauswirtschaft; Agrarwirtschaft
Nordrhein-Westfalen Agrarwirtschaft; Ernährung und Hauswirtschaft; Gestaltung; Sozial- und Gesundheitswesen; Technik (Schwerpunkte: Bau- und Holz-; Biologie, Chemie, Physik; Druck-; Elektro-; Metall-; Textil- und Bekleidung); Wirtschaft und Verwaltung
Rheinland-Pfalz Technik; Naturwissenschaften; Wirtschaft; Sozialwesen; Ernährung und Hauswirtschaft; Gestaltung; Agrarwirtschaft; Polizei
Saarland Technik; Ingenieurwesen (Naturwissenschaften und Umwelttechnik); Wirtschaft; Sozialpädagogik; Gestaltung; Tourismus; Ernährung
Sachsen Technik; Wirtschaft und Verwaltung; Sozialwesen; Gestaltung; Agrarwirtschaft; Polizeivollzugsdienst
Sachsen-Anhalt Technik (Schwerpunkte: Bau-, Elektro-, Metall-, Informations-, Medien-); Wirtschaft (Schwerpunkte: Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege); Gesundheit und Soziales (Schwerpunkte: Sozialwesen); Gestaltung; Agrarwirtschaft; Polizeivollzugsdienst
Schleswig-Holstein Technik; Wirtschaft; Ernährung und Hauswirtschaft; Gesundheit und Soziales; Gestaltung; Agrarwirtschaft
Thüringen Technik (Schwerpunkte: Metall-, Elektro-, Bau-, Medien-, Informations-, Allgemeine Technik, Optik); Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkte: Allgemeine Wirtschaft, Hotellerie und Tourismus, Medienwirtschaft); Gesundheit und Soziales; Ernährung und Hauswirtschaft; Gestaltung

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule ist die mittlere Reife oder ein vergleichbarer Abschluss (M-10-Abschluss; Wirtschaftsabschluss; Realschulabschluss/Fachoberschulreife). Viele Bundesländer fordern einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in Mathematik, Deutsch und Englisch.

Je nach Bundesland kann die Fachoberschule mit einer fachrichtungsbezogenen abgeschlossenen Berufsausbildung auf ein Jahr (Klasse 12) bis zur Fachhochschulreife bzw. auf zwei Jahre (12. und 13. Klasse in Nordrhein-Westfalen/Bayern) bis zur Hochschulreife verkürzt werden.

Strukturierung

Die 11. Jahrgangsstufe besteht in der Regel zumindest zur Hälfte aus einem Praktikum. Passend zur Fachrichtung kann dieses Praktikum in betrieblichen oder schulischen Werkstätten oder auch in behördlichen Dienststellen (zum Beispiel Landratsamt, Bundesverwaltung) absolviert werden. Hierbei können die Schüler an betrieblichen Arbeitsplätzen – im Sinne einer Schnupperlehre – eingesetzt werden.

Die 12. Jahrgangsstufe wird (im Gegensatz zum Gymnasium) ausschließlich als Schulunterricht im Klassenverband durchgeführt.

Die Reifeprüfung besteht in der Regel aus einer Prüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und dem Unterrichtsschwerpunkt der jeweiligen Fachrichtung.

In einigen Bundesländern kann der Schüler anstelle der vierten Prüfung auch ein entsprechend umfangreiches Projekt realisieren, beispielsweise als schriftliche Projektarbeit mit Präsentation und mündlicher Prüfung (Kolloquium).

Abschluss

Die Klasse 12 der Fachoberschule wird mit dem Zeugnis der (allgemeinen) Fachhochschulreife abgeschlossen und berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule (FH), manchmal zu einem Universitätsstudium. Ein mindestens sechswöchiges Praktikum oder eine Berufsausbildung in einem anderen Fachbereich erlaubt es dem Absolventen mit einer Fachhochschulreife ein Studium in einer anderen Fachrichtung einzuschlagen. Manche Fachhochschulen verlangen jedoch nicht unbedingt ein Praktikum, hier genügt der schulische Teil, wie man ihn auch an einem allgemeinbildenden Gymnasium nach Bestehen der Stufe 11(G8) bzw. 12(G9) erhält. Allerdings gibt es die Möglichkeit, nach dem Studium an einer Fachhochschule an eine Universität zu wechseln. In einigen Bundesländern kann dieser Wechsel auch mit dem bestandenen Grundstudium der Fachhochschule erfolgen. In diesem Falle wird zusätzlich eine fachgebundene Hochschulreife erworben. Der Abschluss der Fachhochschulreife nach Klasse 12 der FOS/BOS wird manchmal mit dem so genannten Fachabitur[2] verwechselt.

Der Abschluss der 13. Klasse vermittelt in Zusammenhang mit einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum Studium an allen deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) berechtigt.

Ohne zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch oder Latein, seltener Italienisch oder Spanisch, in Einzelfällen auch andere Sprachen wie Polnisch, Arabisch) erhält der Absolvent der FOS 13 die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium an Universitäten ausschließlich in der Fachrichtung der Fachoberschule (Technik, Wirtschaft etc.) berechtigt. So befähigt zum Beispiel ein Abschluss der FOS 13 in der Fachrichtung Wirtschaft (ohne zweite Fremdsprache) nur zum Universitätsstudium der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre.

Situation in den einzelnen Bundesländern

In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern[3], Niedersachsen und Thüringen existiert auch eine einjährige Form der Fachoberschule, die FOS 12. Bei der einjährigen Fachoberschule entfällt das Praktikum, da hier bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen muss (siehe auch Berufsoberschule). Die FOS 12 führt unmittelbar nach bestandener Abschlussprüfung zur allgemeinen Fachhochschulreife.

Hessen

Im Bundesland Hessen berechtigt die Fachhochschulreife zusätzlich zum Studium in allen Bachelorstudiengängen an Universitäten.

In Hessen ist es möglich, durch Zusatzkurse an der Berufsschule während einer Berufsausbildung eine Fachhochschulreife zu erlangen (§10 hessische Berufsschulverordnung).

Mecklenburg-Vorpommern & Schleswig-Holstein

In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife neben der Berufstätigkeit in einer Abendschule zu erwerben. Auch berufliche Schulen bieten die Möglichkeit, die Fachhochschulreife im Rahmen eines Vollzeitangebotes zu erwerben.

Rheinland-Pfalz

Berufsoberschule (Rheinland-Pfalz)
In Rheinland-Pfalz wird die Fachoberschule an ausgewählten Standorten der Realschule plus eingerichtet werden.

Sachsen

In Sachsen besteht außerdem für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz die Möglichkeit, die Fachhochschulreife am Cottbuser Kolleg in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung nachzuholen.

Bayern

Im Bundesland Bayern[4] wird die 11. Jahrgangsstufe zur Hälfte in Form der sogenannten betrieblichen Praktika absolviert. Gelegentlich wird das betriebliche Praktikum auch in schulinternen Lehrwerkstätten absolviert.

In Bayern werden seit dem Schuljahr 2006/2007 analog zur Kollegstufe des Gymnasiums bei den Leistungsfeststellungen Punkte (0 bis 15) statt Noten (1 bis 6) vergeben. Im Zwischen- und Abschlusszeugnis werden neben den erreichten Punkten (0 bis 15) auch die entsprechenden Noten in Buchstaben (1 bis 6) gelistet.

Im Rahmen eines Schulversuchs im Schuljahr 2004/2005 wurde die 13. Klasse der Fachoberschule an 19 Standorten in allen Regierungsbezirken angeboten. Der Lehrplan entspricht im Wesentlichen dem der 13. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule (BOS).

Es wurden nur überdurchschnittliche Absolventen der FOS 12 zugelassen. Der geforderte Mindestnotendurchschnitt („Allgemeine Durchschnittsnote“) im Zeugnis der Fachhochschulreife (nach FOS 12) lag bei 2,5. Bei der Berechnung des Mindestnotendurchschnitts werden auch „Nebenfächer“ (außer Religion, Musik, Sport etc.) miteinbezogen. Bei den Abschlussprüfungsfächern wird die Note zu gleichen Teilen aus Jahresfortgangs- und Abschlussprüfungsnote ermittelt. Die Abschlussprüfungsnote überwiegt jedoch im Zweifel.

Aufgrund der geringen Nachfrage von Seiten der Schüler nahmen im Schuljahr 2004/2005 nur 14 Schulen an diesem Schulversuch teil. Im Schuljahr 2007/2008 sollte der Schulversuch mit 26 Klassen in allen Fachrichtungen an verschiedenen regionalen Standorten fortgeführt werden.[5] Aus den Beschlüssen des Kultusministeriums in Bayern ging hervor, dass der geforderte Mindesnotendurchschnitt („Allgemeine Durchschnittsnote“) im Zeugnis der Fachhochschulreife im Schuljahr 2007/2008 nach der 12. Jahrgangsstufe 2,8 beträgt. Damit ist es möglich mit einer Allgemeinen Durchschnittsnote von 2,8 in die FOS 13 aufzurücken. Soweit Ende Juli 2007 bekannt, konnten aufgrund der niedrigen Anmeldezahlen nicht alle geplanten 26 Klassen im Schuljahr 2007/2008 eröffnet werden.

Der Schulversuch FOS 13 wird mit dem Schuljahr 2007/2008 erfolgreich beendet. Ab dem Schuljahr 2008/2009 wird aus dem Schulversuch in Bayern ein fester Bestandteil des Systems der Fachoberschulen. Im Schuljahr 2008/2009 ist die FOS 13 als Regelschule zu betrachten.

Zudem werden die Berufsoberschule (BOS) und die Fachoberschule (FOS) seit 2008 unter dem Begriff Berufliche Oberschule Bayern (BOB) zusammengefasst. Sie ist als gleichwertiges Gegenstück zum Gymnasium konzipiert und führt gleichfalls zur Fachhochschule (FH) wie zur Universität.

Finanzielle Förderung

Zumindest für Bayern gilt, dass Fachoberschüler entsprechend dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, wenn die Schule von der Wohnung der Eltern so weit entfernt ist, dass der Schüler nicht bei den Eltern wohnen kann. In Hessen muss die Schule über eine Stunde Fahrtzeit von der Wohnung der Eltern entfernt sein. In Nordrhein-Westfalen besteht – aufgrund einer erfolgreichen Klage – die Möglichkeit, in der FOS 13 BAföG zu erhalten, das elternunabhängig gezahlt wird. Hierzu ist im Allgemeinen ein Antrag beim entsprechenden Kreis erforderlich.

Die landesspezifischen Regeln sind bei den örtlichen Ämtern für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu erhalten.

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. KMK
  2. Unterschiede der verschiedenen Abschlüsse
  3. Infoseite auf dem Bildungsserver des Landes Mecklenburg Vorpommern
  4. Infoseite des Bay. Kultusministeriums zur FOS http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/berufliche/fachoberschule/index.shtml
  5. Pressemitteilung des bayrischen Kultusministeriums zum Schulversuch FOS 13 http://www.km.bayern.de/km/asps/presse/presse_anzeigen.asp?Index=1082

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