- Besatz (Getreide)
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Besatz nennt man unerwünschte Bestandteile einer Getreidepartie. Je nach Getreideart (Weizen, Gerste, Mais etc.) und Verwendungszweck (Saatgetreide, Brotgetreide, Futtergetreide) variieren Definition und zulässiger Anteil des Besatzes.
Besatz muss vor der Einlagerung bzw. Vermahlung entfernt werden, weil er: [1]
- gesundheitsschädlich oder sogar giftig ist (z. B. Mutterkorn, Unkrautsamen wie beispielsweise Osterluzei, Schierling)
- den Mineralstoffgehalt erhöht (z. B. Erdklumpen, Unkrautsamen)
- den Feuchtigkeitsgehalt erhöht (z. B. Unkrautsamen)
- Farbveränderungen in Mehl und Gebäck bewirkt (z. B. Kornrade)
- Maschinen oder Anlagen schädigt (z. B. Steine, Metallteile)
- ekelerregend ist (z. B. tierischer Befall, Kot)
- unnötig Lagerraum beansprucht
Besatzwerte [in %] werden anhand von Proben ermittelt. Man unterscheidet Kornbesatz und Schwarzbesatz (auch „Fremdbesatz“ genannt). [2]
Zum Kornbesatz zählen
- Schmachtkorn
- Bruchkorn
- Körner mit Auswuchs
- Fremdgetreide (Samen von anderen Getreidekulturen)
- Schädlingsfraß
- Körner mit Keimverfärbungen und
- durch Trocknung überhitzte Körner.
Als Schwarzbesatz gelten
- verdorbene Körner
- Unkrautsamen (giftig/ungiftig)
- Mutterkorn
- Brandbutten
- Verunreinigungen (Staub, Steine, Metallteile, Stroh) und Spelzen
Tierischer Befall
- Insekten
- Insektenteile
Einzelnachweise
- ↑ Burghard Kirsch: Fachkunde Müllereitechnologie – Werkstoffkunde, Bayerischer Müllerbund, München, 2008, ISBN 978-3-9812436-0-4
- ↑ ICC-Standard Nr. 102 für Weizen (engl.)
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