- Beschussprüfung
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Bei der Beschussprüfung von Schusswaffen ist zu prüfen, ob die höchstbeanspruchten Teile der Schusswaffe der Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwendung der zugelassenen Munition ausgesetzt werden (Haltbarkeit). Die Beschussprüfung ist Vorgang und Teilgebiet des Beschusswesens.
Inhaltsverzeichnis
Durchführung
Dazu wird in der Regel Munition mit einer um 30 % erhöhten Treibladung verschossen. Die Beanstandungsquoten betragen, je nach Waffentyp, 0,8 % bis 8 %.
Beschussprüfungen erfolgen im Prinzip bei jeder Einzelwaffe, es sind aber auch Typenzulassungen möglich. Bei erfolgreicher Beschussprüfung wird vom zuständigen Beschussamt ein Beschusszeichen (auch Beschussmarke) zugewiesen.
Rechtsnormen und nationale Regelungen
Alle Schusswaffen unterliegen der Beschusspflicht. Beschussprüfung werden in zwölf Ländern Europas, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Chile durch die Commission Internationale Permanente pour l'Epreuve des Armes à Feu Portatives C.I.P. überwacht. Die jeweiligen Beschusszeichen der C.I.P.-Länder werden durch alle Mitglieder wechselseitig anerkannt.
Deutschland
Die Prüfungen sind im Waffengesetz geregelt
Die jährlich mehr als 300.000 Tests werden in den deutschen Beschussämtern oder ihren Außenstellen durchgeführt.
Es gibt die
- normale Beschussprüfung
- verstärkte Beschussprüfung für Flinten
- Stahlschrotbeschussprüfung für Flinten
- Schwarzpulverbeschussprüfung für Vorderlader u. ä. Waffen
- Instandsetzungsbeschussprüfung (z. B. nach Reparatur, Austausch von Teilen)
- Freiwillige Beschussprüfung (z. B. um eine alte Waffe auf Schäden zu testen)
Weitere Prüfungen sind die der
- Kennzeichnung nach §24 Waffengesetz
- Funktionssicherheit
- Maßhaltigkeit
Österreich
In Österreich werden die Beschussprüfungen durch die beiden Beschussämter in Wien und Ferlach durchgeführt. Die Grundlagen für die Beschussprüfung sind:
- das Bundesgesetz über die obligatorische Erprobung von Handfeuerwaffen und Patronen (Beschußgesetz 1951), BGBl. 151/1951 i. d. G. F[1]
sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen:
- Beschussverordnung 1999, BGBl. Nr. 386/1999[2]
- Prüfzeichenverordnung 1999, BGBl. Nr. 387/1999[3]
- Patronenprüfordnung 1999, BGBl. Nr. 388/1999[4]
Daneben sind auch Waffengesetz und Kriegsmaterialgesetz relevant.
Weblinks
Wikisource: Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891. Vom 22. Juni 1892. (Deutsches Reich) – Quellen und VolltexteEinzelnachweise
- ↑ Beschußgesetz 1951, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMWA (pdf)
- ↑ Beschussverordnung 1999 Rechtsinformationssystem Bundeskanzleramt ris.bka
- ↑ Prüfzeichenverordnung 1999 , ris.bka
- ↑ Patronenprüfordnung 1999 , ris.bka
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