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Basisdaten Titel: Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Kurztitel: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Abkürzung: AFBG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Arbeitsrecht FNA: 2212-4 Ursprüngliche Fassung vom: 23. April 1996 (BGBl. I S. 623) Inkrafttreten am: 1. Januar 1996 Neubekanntmachung vom: 10. Januar 2002 (BGBl. I S. 402) Letzte Änderung durch: Art. 4 Gesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. April 2005 (Art. 8 Gesetz vom 23. März 2005) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und soll Existenzgründungen erleichtern.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen. Als Voraussetzung wird der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung verlangt.
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