- Besteuerungseinheit
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Die Besteuerungseinheit ist die kleinste Einheit, in die die Bemessungsgrundlage zerlegt wird.
Der Gesetzgeber legt die Besteuerungseinheit der Bemessungsgrundlage fest, auf die der Steuertarif angewendet werden soll. So ist die kleinste Einheit bei der Einkommensteuer 1 €, bei der Kfz-Steuer 100 cm³.
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