- Besuchsehe
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Als Besuchsehe wird zuweilen eine Form des – zeitweiligen – Zusammenlebens von (Sexual-)Partnern bezeichnet, in welcher ein Partner zu Besuch bei dem anderen weilt, solange beide das wollen. Verbindliche Verpflichtungen gibt es dabei keine.
Diese Form des zeitweisen Zusammenlebens, von einigen als Form der Ehe betrachtet, ist üblich in allen matriarchalen bzw. matrilinearen Gesellschaften. Heute lebendig ist diese Form bei den Mosuo in China, deren Gebiet auch „Land der Töchter“ genannt wird, und den Khasi in Nord-Indien.
Bei einer Besuchsehe entstehen keine materiellen Abhängigkeiten, jeder Partner gehört weiter zur Familie der Mutter und ist über diese abgesichert. Kinder aus der Beziehung gehören zur Sippe der Mutter. Auch weil die Vaterschaft oft nicht eindeutig feststellbar ist, gilt die Fürsorge des Mannes vorrangig nicht den eigenen Nachkommen, sondern denen seiner weiblichen Verwandten (Avunkulat).
Quellen
- Film des ZDF: Die Töchter der sieben Hütten. Ein Matriarchat in Indien. Von Uschi Madeisky und Klaus Werner, 1997.
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