- Betriebsbuße
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Eine Betriebsbuße ist eine innerbetriebliche Disziplinarmaßnahme, die ein Arbeitgeber oder ein betrieblicher Ausschuss gegen einen Arbeitnehmer verhängt.
Die Betriebsbuße setzt voraus, dass der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft gegen einen Tatbestand der betrieblichen Bußordnung verstoßen hat. Als Beispiel wird das Rauchen am Arbeitsplatz in feuergefährdeten Betrieben genannt.[1] Zulässige Betriebsbußen sind die (mündliche) Verwarnung, der (schriftliche) Verweis und die Geldbuße, nicht jedoch die Kündigung. Auch der Entzug von betrieblichen Vergünstigungen kommt als Betriebsbuße in Betracht. Der betroffene Arbeitnehmer kann die Rechtmäßigkeit der Buße von den staatlichen Gerichten prüfen lassen.
Die Betriebsbuße ist nicht identisch mit einer Vertragsstrafe. Erstere dient dazu, Sicherheit und Ordnung im Betrieb aufrechtzuerhalten, indem sie gemeinschaftsschädigendes Verhalten bestraft. Dagegen soll die Vertragsstrafe dem Arbeitgeber eine erleichterte Schadloshaltung gegenüber dem Arbeitnehmer ermöglichen.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Betriebsbuße noch in der Gewerbeordnung geregelt. Heute beruhen Betriebsbußen und Bußordnungen auf entsprechenden Ermächtigungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Praktische Bedeutung hat die Betriebsbuße kaum noch. Sie gilt als nicht mehr zeitgemäß.
Literatur
- Wilhelm Herschel: Betriebsbußen. Ihre Voraussetzungen und Grenzen. Carl Heymanns Verlag. Bonn, Köln 1967.
- Alexander Gagel: Die Betriebsbuße in der privaten Wirtschaft. Kassel 1963.
- Wolf-Dietrich Walker: Zur Zulässigkeit von Betriebsbußen. In: Arbeitsrecht in der Bewährung. Festschrift für Otto Rudolf Kissel. 1994. S. 1205-1224.
- Michael Weintraut: Betriebsbußen. In: Arbeit und Arbeitsrecht 1992, S. 244.
- Christian Schoof: Betriebsbuße. In: Arbeitsrecht im Betrieb 1990, S. 447.
Quellen
- ↑ Günter Schaub: Arbeitsrechts-Handbuch. Verlag C. H. Beck, München 2007, § 61 Randziffer 20.
Kategorie:- Individualarbeitsrecht (Deutschland)
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