- Betriebshandbuch
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In einem Betriebshandbuch sind alle direkten und vorbeugenden Maßnahmen beschrieben, die für den Betrieb einer größeren Anlage notwendig sind. Im Betriebshandbuch kann auch der Betriebsplan einer derartigen Anlage dokumentiert und festgeschrieben werden.
Nicht nur das „Was“ und „Wie“, also die eigentliche Bedienung, sondern insbesondere auch „Wer“ (die Person mit der entsprechenden Kompetenz) und das „Wann“ beziehungsweise das „Wie oft“ für wichtige und vorgeschriebene Wartungsmaßnahmen sind im Betriebshandbuch festgelegt. In einem Kapitel sind die Sicherheitshinweise zusammengefasst. Ein Kapitel beschreibt meistens auch Maßnahmen oder Schritte, die im Falle einer Störung des Anlagenbetriebes zu ergreifen sind.
Die Durchführung der im Betriebshandbuch vorgeschriebenen Wartungsarbeiten wird in der Regel von den Mitarbeitern des Betriebes oder von der mit der Wartung beauftragten Firma auf formularähnlichen Zusatzblättern beziehungsweise in einem Betriebstagebuch datumsgenau dokumentiert. Besondere Vorkommnisse, Austausch oder Reparatur von Teilen und Ähnliches werden ebenfalls aufgezeichnet.
Das Vorhandensein eines Betriebshandbuches sowie die Listen mit den bestätigten Durchführungen der erforderlichen Wartungsarbeiten werden je nach Anlage von Aufsichtsbehörden oder internen und externen Revisoren überprüft. (Beispiel: Tägliche Reinigung von Maschinen, die Lebensmittel be- oder verarbeiten.)
In größeren Unternehmen sind die Betriebshandbücher für die EDV-Systeme seit ca. 2005/2006 aufgrund der Regelungen Basel II und Sarbanes-Oxley Act ein sehr wichtiges Thema.
Im Gegensatz zur Gebrauchsanweisung, die für von Verbrauchern verwendete Produkte erstellt werden, wird der Begriff Betriebshandbuch vorwiegend für größere Anlagen und (EDV-) Systeme im kommerziellen Einsatz verwendet.
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