- Betriebshalt
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Als Betriebshalt wird im Eisenbahnbetrieb ein Halt eines Zuges bezeichnet, der dem Bahnbetrieb dient. Dabei wird zwischen fahrplanmäßigen Betriebshalten – beispielsweise der Überholung eines stehenden Güterzugs durch einen Personenzug – und außerplanmäßigen Betriebshalten – beispielsweise aufgrund von Störungen – unterschieden.
Im Gegensatz zum Verkehrshalt erfolgt bei einem Betriebshalt kein Fahrgastwechsel bzw. Güteraustausch.
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