- Beurteilungspegel
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Der Beurteilungspegel ist ein Maß zur Kennzeichnung der auf einen Ort wirkenden Schallimmission. Er dient in erster Linie zur Beurteilung der Schalleinwirkung auf die Bevölkerung am Arbeitsplatz, bei einem Neubau oder der wesentlichen Veränderung von Verkehrswegen. Er soll die Belastung von Lärmbetroffenen bewerten.
Da der Beurteilungspegel meist schon im Voraus bestimmt werden muss, wird er auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen aus dem für eine Quelle ermittelten, standardisierten Mittelungspegel und immissionsorts-abhängigen Korrekturen, wie Entfernung von der Quelle, berechnet. Werden in einer relevanten Situation (beispielsweise Neubau einer Straße) Beurteilungspegel bei den Anliegern ermittelt, die oberhalb von gesetzlich festgelegten Grenzwerten liegen, so sind Maßnahmen zur Reduzierung der Beurteilungspegel einzuleiten (z. B. Schallschutzwände bei Verkehrslärm).
Lärm am Arbeitsplatz
Der Beurteilungspegel entspricht dem arbeitsplatzbezogenen Mittelungspegel während einer Arbeitsschicht von üblicherweise 8 Stunden. Hierbei müssen zusätzlich Spitzenbelastungen (Peaks) berücksichtigt werden.
Nach der in Deutschland gültigen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist ein Beurteilungspegel kleiner 80 dB einzuhalten. Bei höheren Pegeln werden besondere Schutzmaßnahmen zur Geräuschminderung notwendig.
Verkehrslärm
Beim Straßenlärm, Schienenlärm oder Flugverkehrslärm wird die Pegelangabe aufgeteilt in Tagzeiten (06:00 bis 22:00 Uhr) und Nachtzeiten (22:00 bis 06:00 Uhr). Für diese Zeiträume gelten unterschiedliche Grenzwerte, die jeweils wieder immissionsortsabhängig aus dem berechneten Mittelungspegel bestimmt werden.
Beispiel
Wenn ein Anwohner in einer Nacht insgesamt neunmal ein Fahrzeug während jeweils 20 Sekunden mit einem Pegel von 90 dB wahrnimmt und wenn in der übrigen Zeit Ruhe mit 40 dB herrscht, wird so gemittelt:
Der Nacht-Beurteilungspegel als das energetische Mittel über
a) 9 * 20 = 180 Sekunden = 3 Minuten mit 90 dB und
b) (8 Stunden - 3 Minuten) = 477 Minuten mit 40 dB
beträgt 68 dB.Dieser Beurteilungspegel ergibt sich unabhängig davon, ob die 9 Fahrzeuge hintereinander in der Zeit von 22:00 bis 22:03 Uhr vorbeifahren oder jeweils zu jeder vollen Stunde von 22:00 bis 06:00 Uhr.
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