- Bewilligung
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Bewilligung ist in der Rechtssprache die Bezeichnung für
- bestimmte begünstigende Verwaltungsakte oder Bescheide im deutschen und österreichischen Verwaltungsrecht.
- In der österreichischen Rechtssprache ist eine behördliche Bewilligung als Bescheid eine Rechtsnorm, ist also verbindliche Rechtsposition seitens der Verwaltung.
- eine Eintragungsvoraussetzung im deutschen Grundbuchrecht, siehe Bewilligung (Grundbuch)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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