- Bezirksschülervertretung
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Die Bezirksschülervertretungen (BSV) sind Zusammenschlüsse einzelner Schülervertretungen einer Stadt oder eines Kreises. Sie vertreten die Schüler der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Kreises.
Der Vorstand einer Bezirksschülervertretung wird auf einer Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK) gewählt, wobei in der Regel jeder Schüler des Kreises zur Wahl steht, ein "Vormandat" (z. B. Klassensprecher oder Schülersprecher) ist nicht erforderlich. Es können auch einfache Schüler dort mitwirken, ohne gewählt zu werden. Sie werden dann in der Regel vom Vorstand hinzukooptiert, d. h. in den Vorstand integriert, müssen aber, weil sie nicht von der Bezirksdelegiertenkonferenz gewählt sind, auf bestimmte Rechte, wie zum Beispiel das Stimmrecht in Vorstandssitzungen, verzichten.
Zusätzlich werden auf einer Bezirksdelegiertenkonferenz Landesdelegierte gewählt, die je nach Satzung auch dem Vorstand der BSV angehören und die Aufgabe haben, diese auf der Landesdelegiertenkonferenz der Landesschülervertretung (LSV) zu vertreten. Alle Landesdelegierten eines Bundeslandes bilden die Landesdelegiertenkonferenz der Landesschülervertretung.
Die Bezirksschülervertretung setzt sich i. d. R. folglich aus dem Vorstand, ggf. dem Bezirksschülersprecher und den Landesdelegierten zusammen.
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