- Bifang
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Bifang ist eine altdeutsche Bezeichnung (von befangen: umfangen, einschließen) für ein eingefriedetes Feld, gewöhnlich ein schmales Ackerbeet. In der Rechtsgeschichte bezeichnet Bifang ein von einem dazu Berechtigten, beispielsweise einem Markgenossen, gerodetes Grundstück, das durch Einhegung zu seinem Sondereigentum wurde und den allgemeinen wirtschaftlichen Beschränkungen wie dem Flurzwang nicht unterlag.
Aus diesem allgemeinen Begriff entwickelten sich zahlreiche, häufig nur lokal gebrauchte Einzelbedeutungen:
- schmaler, erhabener Ackerstreifen zwischen zwei Furchen
- schmaler, rasenbestandener Grenzstreifen zwischen zwei Äckern; Ackerstreifen
- den aufgeschütteten Erdwall zur Erzeugung von weißem Spargel [1][2]
- ein karolingischer Rodungsbezirk
- umzäuntes Feld
- Name einzelner Äcker, Flurname
- Ackermaß
- Stadt - Bezirk - Bannmeile - umfangenes eingegrenztes Grundstück
- in der Allmende angelegte Rodung, die in Eigentum übergeht, oft der Bannmeile gleich
- Einzäunung, Grenze(n)
- Umkreis, Umzäunung, Gemeinschaft
- Umfriedung, Beet
In früheren Zeiten wurden auch bestimmte Ackerbeete als "Bifanger" bezeichnet. Das althochdeutsche "bi" (neuhochdeutsch "bei") betont dabei nicht nur die Umfriedung des aus Wildland gewonnen Ackerlandes, sondern meint wohl auch seine Einbeziehung zur Feldflur, wie manche der Ausdrücke nahelegen, besonders in Fällen, in denen der "Einfang" tatsächlich zur Feldflur eines schon bestehenden Ortes geschlagen wurde.
Einzelnachweise
- ↑ Frische entscheidet über Geschmack beim Bayerischen Bauernverband
- ↑ Spargel Slow - Spargelhof Rehm bei Slow Food
Siehe auch
- Újezd, tschechische Entsprechung von Bifang und weit verbreiteter Ortsname in Tschechien
Wiktionary: Bifang – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Agrargeschichte
- Agrarrechtsgeschichte
- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
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