- Bodenschätzungsgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens Kurztitel: Bodenschätzungsgesetz Abkürzung: BodSchätzG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Steuerrecht Fundstellennachweis: 610-8-5 Ursprüngliche Fassung vom: 16. Oktober 1934
(RGBl. I S. 1050)Inkrafttreten am: 25. Oktober 1934 Letzte Neufassung vom: 20. Dezember 2007
(BGBl. I S. 3150, 3176 ff.)Inkrafttreten der
Neufassung am:1. Januar 2008 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das deutsche Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG) vom 20. Dezember 2007, als Nachfolger des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens in Deutschland vom 16. Oktober 1934 (Reichsbodenschätzung), dieses zuletzt geändert am 11. Oktober 1995, sieht vor, dass „für den Zweck einer gerechten Verteilung der Steuern, einer planvollen Gestaltung der Bodennutzung und einer Verbesserung der Beleihungsunterlagen” (§ 1) eine flächendeckende Bewertung „landwirtschaftlich nutzbarer Flächen” durchgeführt wird. Hierbei soll einerseits die Beschaffenheit des Bodens festgestellt und andererseits sollen die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) beurteilt werden (§ 2). Als Referenz für die Beurteilungen dienen ausgewählte Muster-Grundstücke (§ 4). Die Ergebnisse sind offenzulegen und im Liegenschaftskataster festzuhalten (§ 9, § 11). Bei wesentlicher Änderung der Bodenverhältnisse sowie bei neuer Hauptfeststellung des Einheitswertes sind die Ergebnisse der Bodenschätzung zu überprüfen (§ 12, § 13).
Siehe auch
Weblinks
- Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG (PDF; 60kB; abgerufen August 2011)
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