- ATPL
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Die Airline Transport Pilot Licence (ATPL) (dtsch. Lizenz für Verkehrspiloten) erlaubt dem Besitzer gewerblich Flugzeuge oder Hubschrauber als verantwortlicher Pilot zu führen, die entsprechend ihrer Zulassung eine Zwei- oder Mehrmannbesatzung erfordern (Verkehrsflugzeuge/Verkehrshubschrauber). In Deutschland wird sie vom Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig nach den Bestimmungen der JAR-FCL ausgestellt.
Zur Erteilung müssen neben umfangreichen theoretischen Kenntnissen auch praktische Flugerfahrung nachgewiesen werden. Diese umfasst 1500 Stunden Gesamtflugzeit, davon 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen sowie Instrumenten- und Nachtflug. Solange die theoretische Prüfung bestanden, nicht aber die Anforderung an die Flugerfahrung erfüllt sind, wird die ATPL als Commercial Pilot Licence (CPL) mit dem Vermerk "ATPL - Theoriekredit" ausgestellt (international: Frozen ATPL), die das Führen von Verkehrsflugzeugen als Kopilot erlaubt. Früher auch als ATPL Beiblatt A2, was dem CPL mit ATPL-Theoriekredit entspricht.
Die ATPL an sich hat eine Gültigkeit von 24 Monaten, die Musterberechtigung für den geflogenen Flugzeugtyp (engl. type rating) allerdings nur von zwölf Monaten und muss jährlich durch einen Prüfungsflug erneuert werden. Im gewerblichen Einsatz kommen noch zwei weitere Prüfungsflüge hinzu: bereits nach sechs Monaten der "Operator Proficiency Check" (OPC), ähnlich dem jährlichen Prüfungsflug, sowie alle zwölf Monate der "Line Check", der die Einhaltung der firmeneigenen Verfahren sicherstellen soll.
Die ATPL beinhaltet im Gegensatz zur CPL automatisch die Instrumentenflugberechtigung (IFR).
Siehe auch
- Privatpilotenlizenz (PPL)
- Berufspilotenlizenz (CPL)
- Flugdienstberaterlizenz
- Verordnung über Luftfahrtpersonal
- Fachschule für Luftfahrzeugführer (FFL)
Weblinks
- Ausbildungsinhalte nach JAR-FCL (en)
- JAR-FCL 1.265-295 deutsch (pdf) Nachfolgeregelung zur LuftPersV (Navigation über Rechtsklick)
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