- Briefpost
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Briefpost sind geschlossene und offene Briefsendungen, die nicht als Paketpost behandelt werden oder dem Zahlungsverkehr dienen.[1]
Geschichte
Früher kam der Begriff in Dienstanweisungen der Post der altdeutschen Staaten, des Norddeutschen Bundes und der Reichspost vor. Briefsendungen in Briefform, in Kartenform, ohne Wert wurden mit der Reitpost, der Briefpost befördert. Wegen des höheren Gewichts und der größeren Sicherheit gehörten dagegen Briefe mit Wertangabe, Postvorschusssendungen, Postnachnahmen und Pakete (Wert-, Einschreib- und gewöhnliche Pakete) zur Fahrpost.
Zur Briefpost gehörten in Österreich Schriften ohne Wert bis 6 Lot, in Preußen bis 16 Lot, sowie Briefe mit Warenproben, Kreuzbandsendungen, Einschreibbriefe, Briefe mit Insinuationsdokument (Zustellurkunde), gerichtliche Erlasse gegen Aufgabeschein und Zeitungen. Bayern zählte Briefe, Schriftpakete, Kreuzbandsendungen und Warenproben bis 4 Lot zur Briefpost. Sachsen bis 8 Lot und Einschreibbriefe und Hannover Briefe oder Briefpakete bis 8 Zolllot und Oktavform. In Württemberg galten Briefschaften bis 4 Lot und schwerere Briefsendungen, wenn sie aus zusammengepackten Briefen bestanden (sonst überall verboten), weiter schwerere Briefschaften, wenn es der Absender ausdrücklich verlangt hat oder wenn sie in den Briefkasten gelegt wurden. Ähnlich war es in Baden, in Holstein lag es im Ermessen des Beamten welche Form er wählte und schließlich Thurn und Taxis wo Briefe und Schriften bis 4 Lot und schwerere nur auf Wunsch mit der Briefpost befördert wurden.
Einzelnachweise
- ↑ Briefpost. In: Ullrich Häger: Großes Lexikon der Philatelie, Bertelsmann Lexikon Verlag 1978, Band 1, Seite 152
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