Bstbl

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Das Bundessteuerblatt (BStBl.) wird vom deutschen Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Es erscheint seit 1951 in zwangloser Folge.

Es gliedert sich in:

  • Teil I - Steuerliche Rechtsvorschriften und Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder
  • Teil II - Vom Bundesfinanzminister ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Durch die Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen des BFH im Bundessteuerblatt, weist der Bundesfinanzminister die Finanzämter an, diese Entscheidungen in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Dies ist deshalb wichtig, weil die im Verfahren vor dem BFH ergangenen Urteile grundsätzlich nur die Parteien des konkreten Rechtsstreits binden (§ 110 FGO).
  • Teil III - Dieser wurde nur von 1951 bis 1967 geführt und hiernach in den Teil II integriert.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.recht.makrolog.de/bgblplus/produkte.nsf/webinfospider?readform&blatt=bstbl_iii Quelle für Teil BStBl III

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