- Bund-Länder-Gespräch
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Ein Bund-Länder-Gespräch ist ein politisches Spitzengespräch zwischen der Bundesregierung und mehreren betroffenen oder allen Landesregierungen der deutschen Bundesländer. Die Bundes- und Landesregierungen werden hierbei durch Mitglieder ihrer jeweiligen obersten Behörden vertreten.
Die informalen Gespräche finden gewöhnlich in der Form von Sitzungen bzw. Konferenzen statt und erfolgen durch die Einladung eines Vertreters der Bundesregierung. Die Einladungen werden meist kurzfristig ausgesprochen, um die gleichzeitig den Bund und die Länder betreffenden, aktuellen Themen zu besprechen.
Die Bund-Länder-Gespräche zielen z. B. darauf ab, politische Konzepte zu erörtern, Gesetzesvorhaben zu besprechen, einen Informationsaustausch zu betreiben oder Stellungnahmen zu politischen Fragestellungen zu erarbeiten. Die Beschlüsse sind formal nicht bindend.
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