Bund der versicherten

Bund der versicherten

Der Bund der Versicherten e. V. (Abk. BdV) ist eine im Jahr 1982 gegründete gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, die für die Rechte von Verbrauchern im Versicherungswesen eintritt. Der Verein hatte 2006 etwa 50.000 Mitglieder.[1]

Inhaltsverzeichnis

Gründung

Die BdV-Initiatoren Volker Brauns (Dozent) und Gerhard Graf (Marktforscher) beschlossen nach dem Rückkauf einer Lebensversicherung wegen der ihrer Meinung nach zu geringen Höhe des Rückkaufswertes im Jahre 1981 zusammen mit dem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater Hans Dieter Meyer die Gründung einer Interessenvertretung der Versicherten.

Die Gründung des „Bund der Versicherten“ erfolgte am 24. Februar 1982 in Hamburg. Erster BdV-Vorstand: Brauns (1. Vorsitzender), Graf (2. Vors.), Meyer (Geschäftsführer), Richter (Schatzmeisterin), Dahlke (Schriftführerin).

Verein

Der unabhängige Verein wurde anfangs ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert.

Der Vereinszweck umfasst die Wahrnehmung von Interessen der Versicherten, die Information von Verbrauchern und die Beseitigung von Missständen im Versicherungswesen. Zum Angebot des Vereins gehört umfangreiches Informationsmaterial über unterschiedliche Versicherungsarten, das kostenlos auch online zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehören neben Informationen zur Ermittlung des Versicherungsbedarfs auch Musterschreiben zur Einholung von Angeboten sowie zu Versicherungswechsel und -kündigung, Adresslisten günstiger Anbieter und Informationen über aktuelle Urteile.

Mitglieder des Vereins erhalten darüber hinaus Zugang zu sogenannten Gruppenversicherungen, das sind Versicherungsverträge mit unterschiedlichen Anbietern zu vom BdV nach den eigenen Grundsätzen ausgehandelten Konditionen und Versicherungsbedingungen, die provisionsfrei vom BdV vermittelt werden.

Regelmäßig unterstützt der BdV zum Teil wesentliche Klagen von Versicherungskunden gegen Versicherungsunternehmen. Besonders kapitalbildende Lebensversicherungen sieht der BdV als intransparente und für die Mehrzahl der Verbraucher ungeeignete Versicherungsform an und rät generell zu einer Trennung von Kapitalanlage und Risikoabsicherung. Bereits im Jahr 1983 wies das Landgericht Hamburg eine Klage des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen gegen die Aussage des Vereins „Kapitallebensversicherungen sind legaler Betrug.“ als unbegründet ab, da es sich hierbei um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Zwischen 2001 und 2005 wurden wesentliche Kritikpunkte an der Lebensversicherung zu Rückkaufswerten und Überschussbeteiligung durch Urteiles des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts rechtlich berücksichtigt und führten letztlich zu einer rechtlichen Neuregelung im Versicherungsvertragsgesetz.

Aktuelle Entwicklung

Der BdV finanziert sich inzwischen nicht mehr allein aus den Mitgliedsbeiträgen, sondern auch aus Mieteinnahmen für das Vermieten seiner Räume an eine Vermittlungsgesellschaft, die Gruppenverträge an BdV-Mitglieder vermittelt und dafür Gebühren einzieht. Die Vermittlungsgesellschaft gehört dem BdV zu 100 %, so dass Gewinne aus der GmbH dem BdV gehören.

Weblinks

Quellen

  1. 9. November 2007: Der BdV – Bund der Versicherten oder Bund der Verunsicherten? (abgerufen am 18. Mai 2008)

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