- Bundesbeauftragter
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Die Beauftragten der Bundesregierung und die Bundesbeauftragten werden in Deutschland von einem Bundesminister oder dem Bundeskanzler ernannt und unterstützen diese in unabhängiger und beratender Form. Sie sind nicht in die Hierarchie der Verwaltung eingegliedert.
Nach § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind sie bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen.
Siehe auch
Kategorien:- Behörde (Deutschland)
- Amtsbezeichnung
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