- Bundesverwaltung
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Unter dem Begriff Bundesverwaltung wird die öffentliche Verwaltung eines föderalen Bundesstaat oder Staatenbund verstanden, die auf der obersten bzw. gesamtstaatlichen Ebene – der Bundesebene – angesiedelt ist.
Sie umfasst im allgemeinen die obersten Instanzen und Behörden der Exekutive, wie Staatsoberhaupt, Regierungschef (nicht aber die ganze Regierung) und deren Ämter, die Ämter der Ministerien (zusammen die Bundesämter), und alle administrativen Sachverhalte und Angelegenheiten die in deren Kompetenz fallen, oder die Selbstverwaltung der Bundesebene betreffen.
Auch das Parlament als Teil der Legislative ist nicht Bestandteil der Bundesverwaltung, ebenso nicht die Bundesgerichtsbarkeit.
Zu den einzelnen Staaten siehe:
- Bundesverwaltung (Deutschland)
- Bundesverwaltung (Österreich)
- Bundesverwaltung (Schweiz)
- Bundesstaatliche Gewalten (Vereinigte Staaten von Amerika)
Siehe auch
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