- Bundesparlament
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Bundesparlament als legislatives Verfassungsorgan eines Bundesstaates ist:
- als Einkammerparlament
- in Deutschland der Deutsche Bundestag, der vom Präsidenten des Deutschen Bundestages einberufen wird
- in Somalia das Übergangsbundesparlament
- als Zweikammerparlament
- in Belgien das Bundesparlament, das aus der Abgeordnetenkammer und dem Senat besteht, siehe Bundesparlament (Belgien)
- in Österreich das Parlament, das aus Nationalrat als erster Kammer und Bundesrat als zweiter Kammer besteht und fallweise als Bundesversammlung zusammentritt, siehe Österreichisches Parlament
- in der Schweiz die Bundesversammlung, die aus Nationalrat als der einen Kammer und Ständerat als der anderen Kammer besteht, siehe Bundesversammlung (Schweiz)
- in den Vereinigten Staaten von Amerika der Kongress, der aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat besteht, siehe Kongress der Vereinigten Staaten
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. - als Einkammerparlament
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