- Bundesverkehrswegeplan
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Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument der deutschen Bundesregierung, jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm für die Erstellung neuer Verkehrswege (Verkehrsplanung).
Die aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2003 sieht für den Zeitraum von 2001 bis 2015 Investitionsvorhaben von etwa 150 Milliarden Euro vor. 2015 soll der nächste Bundesverkehrswegeplan folgen.
Inhaltsverzeichnis
Darstellung
Jedes Vorhaben wird nach Dringlichkeit unter „Vordringlicher Bedarf“ oder „Weiterer Bedarf“ eingeordnet. Beurteilungskriterien sind dabei das Nutzen-Kosten-Verhältnis, die raumordnerische Bedeutung (sogenannte Raumwirksamkeitsanalyse), und die Umweltrisiko- und FFH-Verträglichkeitseinschätzung. Die genannten Größen werden in Kennzahlen ausgedrückt.
Straßenbauprojekte
Alle Straßenbauprojekte werden im BVWP 2003 erstmalig in tabellarischer Form dargestellt mit den Spalten:
- laufende Nummer (länderweise)
- Straße, z. B. „A 3“ oder „B 10“
- Bezeichnung, z. B. „Verlegung in Herbrechtingen“
- Bautyp; dies ist ein vierstelliger Code: Die beiden ersten Stellen sind Ziffern, die die Zahl der Fahrstreifen vorher bzw. nachher angeben. Die dritte und vierte Stelle geben Auskunft über das Vorhandensein von Standstreifen vorher bzw. nachher. Dabei bedeuten: „K“ kein Standstreifen, „L“ und „R“ Standstreifen nur links bzw. rechts jeweils in der Richtung der Kilometrierung, „B“ beidseitig Standstreifen.
Beispiel: „46BB“ bedeutet, dass vorher vier Fahrstreifen und beidseitig Standstreifen, nachher sechs Fahrstreifen und beidseitig Standstreifen vorhanden sind. - Länge in km
- Investitionen des Bundes nach 2003 (in Mio. Euro)
- BVWP-Nummer, z. B. „BW7088“
- Bemerkung.
Rechtliche Wirkungen
Der Verkehrswegeplan entfaltet keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen, allerdings sollen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes die Bedarfsfeststellungen im Bundesverkehrswegeplan als eine der wenigen überörtlichen Planungen im Rahmen der Abwägung nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) dahingehend bindend sein, dass im Rahmen der Planfeststellung ein fehlender Bedarf nicht angenommen werden sollte. Diese Feststellung des Bedarfs soll auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit binden, so dass diese grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Abwägung der Verwaltung nach Abwägungsfehlern grundsätzlich nicht von einem fehlenden Bedarf ausgehen dürfen. Eine Ausnahme sollte nur insofern gelten, wenn die dem Bedarfswegeplan zugrundegelegten Prognosen eine unhaltbare Einschätzung der Verkehrsentwicklung darstellt. Die Überprüfung nach dieser Unhaltbarkeit sollte allerdings nicht den Verwaltungsgerichten, sondern dem Bundesverfassungsgericht obliegen, da es sich um eine gesetzliche Entscheidung handelt.[1]
Ablauf
Die Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans erfolgt in acht Stufen:[2]
- Erarbeitung von Szenarien und Prognosen der Verkehrsentwicklung
- Modernisierung der Bewertungsmethodik
- Überprüfung der Verkehrsnetze, Projektanmeldungen und Projektdefinitionen
- Bewertung der Projekte, Nachweis der Bauwürdigkeit
- Erstellung einer Dringlichkeitsreihung, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
- Abstimmung und Anhörung der Ressorts, Länder und Verbände
- Kabinettsbeschluss
- Gesetzgebungsverfahren zu den Ausbaugesetzen
Im Zuge des Verfahrens werden aus übergeordneten verkehrspolitischen Zielen (Metaebene) Szenarien entwickelt (Szenarioebene), aus denen wiederum eine gesamtwirtschaftliche Bewertung (Bewertungsebene) hervorgeht.[2]
Geschichte
Zwischen 2003 und 2010 wurden elf Untersuchungen zur volkswirtschaftlichen Bewertung von Schienenverkehrsprojekten des Bundesverkehrswegeplans durchgeführt. Zur Bewertung von Schienenverkehrsprojekten stellte die Deutsche Bahn freiwillig Daten bereit.[3]
Bisherige Bundesverkehrswegepläne
- Bundesverkehrswegeplan 1973
- Bundesverkehrswegeplan 1980
- Bundesverkehrswegeplan 1985
- Bundesverkehrswegeplan 1992
- Bundesverkehrswegeplan 2003
Einzelnachweise
- ↑ Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 1996, Az. 4 C 5/95, DVBl. 1996, 667 [1].
- ↑ a b Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (Hrsg.): Bundesverkehrswegeplan 2003. Grundzüge der gesamtwirtschaftlichen Bewertungsmethodik. Berlin, Februar 2002, S. 12.
- ↑ Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2258 – Untersuchungen zur Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs und seinen Auswirkungen auf den Schienenpersonenfernverkehr. Drucksache 17/2535 vom 8. Juli 2010.
Weblinks
- Leitseite des BMVBS zum Bundesverkehrswegeplan 2003
- Straßenbauberichte seit 1975
- Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes vom 15. September 2004
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004
- Schematische Darstellung der DBNetz AG mit der Einordnung des BVWP in den Kontext Rechtsnorm – Regierungsprogramm – Planung − Umsetzung (gilt für alle Bundesverkehrswege)
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