Bundesverkehrswegeplan 2003

Bundesverkehrswegeplan 2003

Der Bundesverkehrswegeplan 2003 (BVWP 2003) ist der neueste und derzeit gültige Bundesverkehrswegeplan in Deutschland.

Für den Zeitraum 2001 bis 2015 umfasst er für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Milliarden Euro.

Ihm ging der Bundesverkehrswegeplan 1992 voraus, etwa 2015 soll der nächste Bundesverkehrswegeplan folgen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen, dessen Projektlisten die Grundlage waren für

  • das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (in Kraft getreten am 22. September 2004) und
  • das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (in Kraft getreten am 16. Oktober 2004)

mit den jeweils als Anlage enthaltenen Bedarfsplänen für die Schienenwege des Bundes bzw. für die Bundesfernstraßen.

Der Planung des BVWP 2003 für den Schienenverkehr lagen Bundesmittel in Höhe von 4,2 Milliarden Euro pro Jahr zu Grunde. Nach der im Frühjahr 2004 durch die Bundesregierung verabschiedeten Haushaltslinien wurden die Investitionsmittel auf 3,5 Milliarden Euro zurückgefahren. Nach dieser Planung waren auch für die Folgejahre je rund 800 Millionen Euro weniger Investitionsmitte als veranschlagt vorgesehen. Neben Instandhaltungsaufwendungen von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr verblieben damit rund eine Milliarde Euro Investitionsmittel jährlich.[1]

Über den Fortschritt der in den beiden Gesetzen beschriebenen Schienen- und Straßenprojekte berichtet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jährlich dem Deutschen Bundestag im Verkehrsinvestitionsbericht.[2]

Die Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und für die Bundesfernstraßen wurden dem gesetzlichen Auftrag entsprechend fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten im Jahr 2004 überprüft; die Ergebnisse wurden am 11. November 2010 veröffentlicht.[3]

Methodik

Der Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesverkehrswegeplans 2003 lagen folgende Bewertungskomponenten zu Grunde: Beförderungskosten, Erhaltung der Verkehrswege, Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit, räumliche Wirkungen, Umwelteffekte, induzierter Verkehr, Anbindung von See- und Flughäfen sowie Investitionskosten.[4]

Gegenüber dem Bundesverkehrswegeplan 1992 wurde die Bedeutung der Komponenten Umwelt, Raumordnung und Städtebau erhöht und erstmals auch Interdependenzwirkungen der erwogenen Projekte mit einbezogen. Auch die nicht monetären Bewertungsverfahren wurden erweitert: Eine Umweltrisikoeinschätzung (URE), die nicht in der Kosten-Nutzen-Analyse abgebildete Faktoren qualitativ berücksichtigt, wurde erstmals für fast alle erwogenen Projekte durchgeführt.[4]

Darüber hinaus wurde das Instrument der Raumwirksamkeitanalyse (RWA) neu eingeführt. Sie berücksichtigt unter anderem, inwieweit ein Projekt die räumliche Erschließung verbessert und zur Verbindung zentraler Orte beiträgt. Die Ergebnisse von URE und RWA wurden jeweils auf einer Skala von 1 bis 5 jedem Projekt zugeordnet und mit den Ergebnissen der Nutzen-Kosten-Analyse verknüpft.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Meldung Bundesmittel stehen fest. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 5/2004, ISSN 1421-2811, S. 194.
  2. Deutscher Bundestag: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verkehrsinvestitionsbericht 2010 für das Berichtsjahr 2009, Drucksache 17/4980 vom 1. März 2011.
  3. Ergebnisse der Überprüfung der Bedarfspläne für Schiene und Straße
  4. a b c Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (Hrsg.): Bundesverkehrswegeplan 2003. Grundzüge der gesamtwirtschaftlichen Bewertungsmethodik. Berlin, Februar 2002, S. 7–9.

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