Bundgeschirr

Bundgeschirr

Das Bundgeschirr ist eine Sammlung von Werkzeugen, die vom Zimmerer zum Abbinden und Montieren gebraucht werden.

Das Bundgeschirr ist auch das Werkzeug, welches von einem Zimmerer mit auf die Walz genommen wird.

Es besteht normalerweise aus:

  1. Latthammer oder Klauenhammer
  2. Stemmeisen (auch Stechbeitel oder Stecheisen)
  3. Klopfholz (auch Schreinerklüpfel)
  4. Stoßaxt
  5. Axt oder Beil, traditionell die Bundaxt
  6. Winkeleisen
  7. Gestellsäge (auch Spannsäge)

in Einzelfällen gehörte auch ein Zirkel zum Bundgeschirr. Er diente weniger zum konstruieren von Kreisen, als zum Übertragen von Maßen, die der Meister auf der Baustelle oder der Zulage/dem Abbundplatz mit seinem Maßstab vorgab.

Diese Werkzeuge sind ausreichend um nahezu alle Arbeiten, die beim Bau eines Dachstuhles oder Fachwerks nötig sind, auszuführen.

Nicht zum Bundgeschirr, dem persönlichen Werkzeug, gehört(e) der Maßstab (heute "Zollstock"). Da der Zimmerer auf stets wechselnden Baustellen tätig war und es europaweit kein einheitliches Maßsystem gab, musste auf der Baustelle zu Vermeidung von Mißverständnissen einer die Maße festlegen, der Meister, der Zimmermann übernahm sie mit dem Zirkel.

In früheren Zeiten wurde die Zusammenstellung des Bundgeschirrs durch die Zunft geregelt und vorgeschrieben.

Das Bundgeschirr wurde vom Lehrling während seiner Ausbildung erworben. In Einzelfällen war es ein Geschenk des (wohlhabenden) ausbildenden Meisters an den "freigesprochenen" Lehrling.

Es war üblich, dass ein Meister sich das Bundgeschirr des "aufzudingenden" Gesellen zeigen ließ. Gepflegter Zustand, scharfe Schneiden, Rostfreiheit und Spuren ständiger Arbeit ("blank gearbeitet") ließen auf Arbeitsmoral und Können des Gesellen schließen ("Wie der Herr, so das Gescherr"). Das Bundgeschirr war quasi ein "Bewerbungsschreiben".


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