- Buntlaubholz
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Als Edellaubhölzer bezeichnet man in der Forstwirtschaft eine Reihe von Laubbäumen, die im Gegensatz zu Buche oder Eiche nicht zu den Hauptwirtschafts-Baumarten gehören. Der Begriff wird oft synonym mit Buntlaubholz verwendet.
Arten
Welche Gehölze zu den Edellaubhölzern gezählt werden, ist nicht klar abgegrenzt. In der Regel umfasst der Begriff:
- Ahorne,
- Ulmen,
- die Esche
- die Vogelbeere,
- die Elsbeere und die Mehlbeere,
- den Speierling,
- Arten der Gattung Prunus – insbesondere die Vogel-Kirsche –, den Holzapfel und die Wildbirne. Oft werden außerdem
- Linden hinzugezählt.
Gelegentlich trennt man Edel-Laubhölzer (Ahorne, Esche, Ulmen) von Bunt-Laubhölzern (Apfel-Baum-Arten, Birnen-Baum-Arten, Prunus-Arten, Sorbus-Arten), um die Farb-Intensität bei Gehölzen aus der Familie der Rosengewächse hervorzuheben.
Weblinks
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