- Business Keeper Monitoring System
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Das Business Keeper Monitoring System (BKMS) ist eine Web-Portalsoftware der Firma Business Keeper AG zur Verarbeitung von Hinweisen, ein sogenanntes Hinweisgebersystem. Das BKMS wird beispielsweise von dem Landeskriminalamt Niedersachsen oder der Deutschen Telekom eingesetzt. Die einzelnen Portalinstanzen der einzelnen Kunden werden von der Business Keeper AG betrieben.
Business Keeper AG-Kunden setzen BKMS zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und zur strukturierten anonymen Verarbeitung von Hinweisen aus der Bevölkerung bzw. Mitarbeitern ein. Die Business Keeper AG wirbt damit, dass bei Verwendung von BKMS Whistleblower ohne Angst vor Repressalien, auf Risiken und Missstände in ihrem Unternehmen oder ihrer Verwaltung hinweisen und dennoch in einem anonymen Dialog mit dem Ermittler stehen können. Diese und weitere technische Prozesse, sollen im Gegensatz zu Telefonhotlines das Denunziantentum verringern.
Öffentlich zugänglich ist es unter anderem beim Landeskriminalamt Niedersachsen[1]. Dort wird es zur Aufnahme von Hinweisen zu Korruption und Wirtschaftskriminalität eingesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Motivation
Die an illegalen Aktivitäten Beteiligten und ihre Mitwisser haben in der Regel selbst viel zu verlieren, wenn sie sich mit Namensangabe der Polizei oder Ermittlern in ihrem Unternehmen offenbaren. Durch die zugesicherte Anonymität des Whistleblowers soll er effektiv vor persönlichen Risiken geschützt werden.
Sicherheit
Bei dem von der Business Keeper AG zum Patent angemeldeten Verfahren werden keine IP-Adressen, Zeitstempel (time stamp) oder Metadaten protokolliert.
Zertifizierung
Derzeit unterzieht sich die Business Keeper AG freiwillig einer Überprüfung auf Bundes- und Europaebene, um die Datenrechtskonformität des BKMS zu zertifizieren. (ULD und EuroPriSe)
Hinweisstatistik
In den ersten acht Monaten seit Einführung des BKMS beim LKA Niedersachsen im Oktober 2004 gingen insgesamt 336 "sachdienliche Hinweise" ein. Von diesen bewerteten die Kripo-Beamten der "Zentralstelle Korruption" 210 als "strafrechtlich relevant". Von den Staatsanwälten wurden bis 2004 94 Hinweise von den 210 strafrechtlichen Hinweisen bearbeitet[2].
In den ersten 14 Monaten wurden 553 Hinweise über das BKMS gemeldet, wovon 351 zu weiteren Ermittlungen führten.[3]
Frontal21 zeigt im Juli 2007, dass durch unzureichende Prüfung von Informationen auch Unschuldige ins Visier des LKA geraten sind.
Kritik
Die Business Keeper AG sollte die Verwendung wirksamer unabhängiger Anonymisierungsnetzwerke, wie beispielsweise JAP oder Tor, bei der Abgabe von Hinweise empfehlen.
Einzelnachweise
- ↑ [1] bkms-system
- ↑ Der Spiegel 30/2004
- ↑ Otto Backes, Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions– und Wirtschaftsdelikten (2006), finanziert von der Stiftung ProJustizia
Siehe auch
Weblinks
- http://www.business-keeper.com/datenschutz-und-datensicherheit.html
- Liste von der Business Keeper AG betriebenen BKMS-Hinweisgeberportalen
- Thomas Mötzung: Anonyme Hinweisgebersysteme – kein rechtsstaatlicher Sündenfall. In: Transparency International (Hrsg.): Scheinwerfer. 42, Februar 2009, S. 11 (http://www.transparency.de/Anonyme-Hinweisgebersysteme.1385.0.html).
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