- BKMS (Internet)
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BKMS ('Business Keeper Monitoring System) ist ein Web-Portalsoftware der Firma Business Keeper AG zur Verarbeitung von Hinweisen, ein sogenanntes Hinweisgebersystem. Das BKMS wird beispielsweise von dem Landeskriminalamt Niedersachsen oder der Deutschen Telekom eingesetzt. Die einzelnen Portalinstanzen der einzelnen Kunden werden von der Business Keeper AG betrieben.
Business Keeper AG-Kunden setzten BKMS zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und zur strukturierten anonymen Verarbeitung von Hinweise aus der Bevölkerung bzw. Mitarbeitern ein. Die Business Keeper AG wirbt damit, dass bei Verwendung von BKMS Whistleblower ohne Angst vor Repressalien auf Risiken und Missstände in ihrem Unternehmen oder ihrer Verwaltung hinweisen, und dennoch in einem anonymen Dialog mit dem Ermittler stehen können. Diese und weitere technische Prozesse, sollen im Gegensatz zu Telefonhotlines das Denunziantentum verringern.
Öffentlich zugänglich ist es unter anderem beim Landeskriminalamt Niedersachsen[1].
Inhaltsverzeichnis
Motivation
Die an illegalen Aktivitäten Beteiligten und ihre Mitwisser haben in der Regel selbst viel zu verlieren, wenn sie sich mit Namensangabe der Polizei oder Ermittlern in ihrem Unternehmen offenbaren. Durch die zugesicherte Anonymität des Whistleblowers soll er effektiv vor persönlichen Risiken geschützt werden.
Hinweisstatistik
In den ersten acht Monaten seit Einführung gingen insgesamt 336 "sachdienliche Hinweise" ein. Von diesen bewerteten die Kripo-Beamten der "Zentralstelle Korruption" 210 als "strafrechtlich relevant". Von den Staatsanwälten wurden bis 2004 94 Hinweise von den 210 strafrechtlichen Hinweisen bearbeitet[2].
Frontal21 zeigt im Juli 2007, dass durch unzureichende Prüfung von Informationen auch Unschuldige ins Visier des LKA geraten sind. Ein sorgfältiger Umgang mit anonymen Hinweisen ist immer notwendig, egal aus welcher Quelle sie stammen. Diese Kritik steht vielen Verurteilungen und Strafbefehlen im Bereich Wirtschaftskriminalität gegenüber.
Über ein Drittel der eingegangenen Hinweise stammt mittlerweile aus anderen Bundesländern. Diese werden laut der Leitung der Zentralstelle Korruption vor Übergabe an die eigentlich vor Ort zuständige Polizeibehörde von den hannoverschen Fahndern auf Stichhaltigkeit geprüft. Eine Projektgruppe der Landeskriminalämter sowie des BKA befasst sich mit dem Pioniersystem. Entscheidungen, ob und in welcher Form es bundesweit von anderen Polizeibehörden eingesetzt werden kann, sollen zum Jahresende 2004 getroffen werden. Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt machten bisher größeres Interesse an einer schnellen Einführung im eigenen Bundesland deutlich.
Erfahrungen zeigen, dass die strukturierte Erfassung zu festgelegten Themen Denunzianten abschreckt; Filterroutinen im BKMS System weisen Meldungen zu festgelegten Themen zudem automatisch ab. Der Anteil von Denunziantentum liegt beim Landeskriminalamt Niedersachsen konstant im Promillebereich.
Die Anonymität des Hinweisgebers wird von dem BKMS-Portalbetreiber auf den Portalseiten zugesichert. Allerdings könnte der BKMS-Portalbetreiber technisch die Verbindungsdaten (IP-Adresse und Uhrzeit) der Hinweisgeber sammeln, so dass theoretisch bei Abfrage-Zugriff auf Zugangsdaten des entsprechenden Internet-Providers die IP-Adresse einem Internetanschlussinhaber zugeordnet werden könnte. Dies sichert die Business Keeper AG jedoch als nicht zutreffend zu: Es werden keinerlei Verbindungsdaten protokolliert. Der Business Keeper AG wurde von einem öffentlich bestellten Sachverständigen nach Öffnung aller Programmbestandteile bestätigt, dass die Entschlüsselung des Systems "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen werden kann.Einzelnachweise
- ↑ https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=lka149ni&language=ger
- ↑ Der Spiegel 30/2004
Siehe auch
Weblinks
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