Stiftung Pro Justitia

Stiftung Pro Justitia

Die gemeinnützige Stiftung ProJustitia wurde 2004 durch den Unternehmer Dietmar Hopp gegründet[1] und ist mit rund 2,5 Millionen Euro ausgestattet.[2]

Inhaltsverzeichnis

Zweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften, insbesondere der Rechtstatsachenforschung zur Praxis der deutschen Strafjustiz in der Gegenwart, die Publikation der Forschungsergebnisse sowie die Förderung von Reformvorhaben zur Verbesserung der Effektivität des Grundrechtsschutzes (auch Individualrechtsschutz) im Strafverfahren. ProJustitia untersucht die Rechtswirklichkeit und analysiert mit den von ihr geförderten wissenschaftlichen Projekten, was mit dem geltenden Recht in der Praxis geschieht und ob bzw. welche spezifischen Grundrechtsverletzungen in deutschen Strafverfahren auftreten. Hierbei sollen mögliche strukturelle Missstände aufgedeckt werden, um die Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen staatlicher Ermittlungsbehörden zu schützen. Abhängig von den jeweiligen Forschungsergebnissen sollen konkrete Reformvorschläge ausgearbeitet werden, die geeignet seien, eine höhere Effektivität des Grundrechtsschutzes in Strafverfahren zu gewährleisten. Die Stiftung setzt sich auch mit tagespolitischen Rechtsproblemen auseinander und nimmt Stellung zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts.[3]

Forschung/Studien

Mit der Durchführung der Forschungsaufträge hat die Stiftung das eigens hierfür gegründete Heidelberger Institut für Rechtstatsachenforschung e.V. betraut. Als eines ihrer ersten Forschungsprojekte stellte die Stiftung ProJustitia im März 2006 eine Studie (Titel: „Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten“) zum Business Keeper Monitoring System vor.[4][5] Beim BKMS handelt es sich um ein anonymes Meldeverfahren (wobei die Anonymität durch die Stiftung in Frage gestellt wird), das unter anderem zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption in Niedersachsen eingesetzt wird. Die Stiftung wehrt sich dabei insbesondere dagegen, dass der nach dem Strafprozessrecht erforderliche Anfangsverdacht durch Denunziation und bloße Verdächtigung ersetzt würde.

Veranstaltungen

ProJustitia organisiert Seminare und Tagungen zu aktuellen rechtspolitischen Themen wie etwa im April 2007 die 4. Petersberger Tage (Thema: „Die Unschuldsvermutung in Theorie und Praxis“) in einer Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.[6]

Gremien

Vorstand

  • Rechtsanwalt Alexander Keller (Vorsitzender)
  • Rechtsanwalt Jens Gröner

Stiftungsrat

  • Rechtsanwalt Professor Dr. Christof Hettich (Vorsitzender)
  • Rechtsanwältin Dr. Evelyn Kelnhofer
  • Rechtsanwalt Eberhard Kempf

Stiftungsbeirat

Einzelnachweise

  1. Der Tagesspiegel, 22. Oktober 2004
  2. Rhein-Neckar-Zeitung, „Hopp gründet Stiftung für Staatsanwaltschaftsopfer“, 23. April 2004
  3. tagesschau.de, „Rechtsschutz in Deutschland leidet unter Willkür“, 21. Oktober 2004
  4. Sueddeutsche Zeitung, „Dem Löwen ins Maul geschaut“, 10. März 2006
  5. FAZ, „Forscher wittern staatliches Denunziantentum“, 15. März 2006
  6. FAZ, „Manager unter Verdacht - Missachtete Unschuldsvermutung“, 25. April 2007, Nr. 96/Seite 21

Weblinks


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