- Abbitte
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Abbitte bezeichnet das Bitten um Verzeihung bzw. Vergebung von Schuld. In religiösen Zusammenhängen spricht man oft von Sühne. Jemand tut oder leistet Abbitte für etwas bei jemandem.
Verwendung
Die Abbitte (lat. deprecatio iniuriae) war bis ins 19. Jahrhundert im deutschen Recht eine demütigende Bitte um Verzeihung einer zugefügten Ehrenkränkung, in älteren Strafverfahren eine Privatstrafe, die bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben einer Geldstrafe und neben Ehrenerklärung und Widerruf ausgesprochen wurde. Gelegentlich wurde die Strafe noch verschärft, z. B. durch Zuziehung des Scharfrichters, kniende Abbitte und dergleichen.
Heute wird dieser Ausdruck auch ironisch gebraucht.
Weblinks
Wiktionary: Abbitte – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWikiquote: Abbitte – ZitateKategorie:- Rechtsgeschichte (Deutschland)
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