- Ehre
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Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit (einer Person); sie kann jemandem als Mitglied eines Kollektivs oder Standes zuerkannt werden (Ehre des Weibes, des Edelmannes, des Handwerkers u. a. m.), sie kann aber auch (etwa durch die Nobilitierung oder eine Ordensverleihung) vom dazu Berechtigten zugesprochen werden (The Queen is the fountain of honour).
Gegenüber jemandem, dem man sich an Ehre sehr unterlegen fühlt, gibt man sich ehrerbietig. Jemanden ehren bedeutet, ihm eine neue Ehre zuzuerkennen.
Das Gegenteil der Ehre ist die Schande. In der westlichen Welt ist hiermit oft der Verlust der Ehre (siehe auch Demütigung) oder in milderer Form eine persönliche Blamage gemeint.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsgeschichte
Auf eine altnordische und althochdeutsche Wurzel (êre) zurückgehend, wurde der Begriff der Ehre geistesgeschichtlich durch die griechischen Begriffe τιμή (Anerkennung, Ansehen) und εὐδοκία (Wohlgefallen, guter Ruf) sowie den lateinischen Begriff honor (Anerkennung, [offizielle] Ehrung) mitbestimmt.[1] Bereits in der Islandsaga und der Ilias kennzeichnet der Begriff eine Lebensbedeutung oder ein Lebensgefühl, das – wenn es verletzt wird – zu erbitterten Fehden führt. Theoretisch wurde der Ehrbegriff zuerst von Aristoteles in der Nikomachische Ethik 335/34-322 v. Chr. entwickelt; demnach sei es „doch eigentlich (die Ehre), die das Ziel des in den Geschäften aufgehenden Lebens bildet“,[2] wobei jedoch das persönliche Streben nach Vortrefflichkeit das ausschlaggebende Motiv sei. Auch in der germanischen Vorstellungswelt ist der Erhalt der Ehre an gewisse sittliche Mindestanforderungen gebunden (vor allem an die persönliche Tapferkeit). Erst Thomas Hobbes bricht mit diesen antiken und altgermanischen Vorstellungen und ersetzt sie durch eine radikal-amoralische Sichtweise, indem er Ehre als die rein äußerliche Anerkennung der Macht durch andere definiert.[3] Dieser Betrachtungsweise schließen sich andere Autoren an, wobei die Bewertung in jüngerer Zeit immer negativer ausfällt. So kritisiert Schopenhauer trotz seiner Einschätzung, dass das Duell das einzige Universalmittel zur Wiederherstellung der Ehre sei, die übertriebene Bedeutung, die wir oft der Meinung anderer beimessen.[4]
In der neueren Diskussion unterscheidet Hans Reiner zwischen einem Handeln, das durch das Ehrgefühl im Sinne einer unmittelbaren Bezugnahme auf eigene Werte und Unwerte bestimmt ist, und einem Verhalten, das durch die vom Handelnden bewirkten Werte und Unwerte bestimmt ist (Verantwortungsgefühl).[5]
Gesellschaftliche Bedeutung
Durch Missachtung seines Kollektivs wird der Einzelne, durch Missachtung des Einzelnen wird sein Kollektiv gedemütigt (vgl. die Ehrverletzung) – anders als z. B. beim Ruhm. Beim „Verlust der Ehre“ ist auch von „Gesichtsverlust“ die Rede, was sich auf den Verlust von Ansehen innerhalb des Kollektivs bezieht.
„Verletzte Ehre“ wurde und wird in Gesellschaften/Kulturkreisen, in denen das Ansehen eines familiären, ethnischen oder religiösen Kollektivs über das Wertesystem des Individualismus gestellt wird, unter offener Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien (Gewaltmonopol des Staates) auf gewaltsame Weise „wiederhergestellt“ (vgl. Rache, Duell, Ehrenmord).
Das Streben einer Person nach Ruhm oder Ehre führte und führt nicht selten zu persönlichen und äußeren Konflikten.
Im Mittelalter galt ere als ein zentraler Begriff der Handlungsmotivation von Personen und literarischen Figuren. Diese „nach außen kundgetane Wertschätzung“ [6] besteht im Ansehen, das eine Person genießt. Durch triuwe (Loyalität), milte (Gebefreudigkeit), list (Klugheit), maze (Maßhaltenkönnen), stete (Beständigkeit) und tugent (Tugendhaftigkeit) kann die ere vergrößert werden. Wird die ere verletzt, besteht eine Rache- oder Sühnepflicht für die Angehörigen. Nur Männer können (in mittelalterlichen Romanen) ere erwerben, ihre ere vergrößern oder mindern oder zurückgewinnen. Frauen bleibt als einzige ere-Option die Tugendhaftigkeit, mit dem Verlust ihrer Tugend verlieren sie ihre ere, können sie nicht zurückerwerben und gelten dann als ehrlos. Dieses ere-Verständnis bildet die Grundlage für das heutige Bild von Ehre.
Die Ehre war im mittelalterlichen und neuzeitlichen Europa auch ein Medium, um Konflikte zwischen Personen und/oder Institutionen auszutragen. Bei der Lösung und Austragung von Streitfällen wurde darauf geachtet, offene Konflikte möglichst zu vermeiden oder zu verschleiern, da ein offener Streit einen Ehrverlust des Widerparts zur Folge haben könnte. Da man sich des Eskalationspotenzials von Ehrverletzungen durchaus bewusst war, wurde es für beide Seiten erforderlich, den Konflikt dergestalt auszutragen, dass beider Ehre keinen Schaden nahm. Insofern befriedet Ehre auf Kosten der persönlichen Freiheit und bei festen und (z.B. ständisch) differenzierten Ehrvorstellungen auch auf Kosten der Gleichheit.
Ehre im Nationalsozialismus
Im Wertesystem der nationalsozialistischen Ideologie nahm die Ehre eine beherrschende Stellung ein, was sich z.B. aus dem Leitspruch der SS „Meine Ehre heißt Treue“ ablesen lässt. Der NS-Ideologe Alfred Rosenberg erklärte: „Die Idee der Ehre ... wird für uns Anfang und Ende unseres ganzen Denkens und Handelns.“ (Alfred Rosenberg, Der Mythus des 20. Jahrhunderts).[7][8]
Als ausschlaggebendes Kriterium für die Ehre des Individuums galt die Rassezugehörigkeit: „Ehre ist bedingt durch die Art, durch das Blut“. (Meyers Lexikon, 1937). Diese Auffassung der Ehre spiegelte sich in der nationalsozialistischen Gesetzgebung und Rechtsprechung wider. So trug eines der Nürnberger Gesetze von 1935 den Titel: „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Der Volksgerichtshof gelangte am 18. März 1942 in einer Urteilsbegründung zu dem Schluss: „Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nach §3 StGB könnte nur dann einen Sinn und Zweck haben, wenn der Angeklagte die ... Rechte tatsächlich besitzen würde. Dies ist aber bei einem Juden nicht der Fall. ... Ein Jude ... besitzt nach der Überzeugung des ganzen deutschen Volkes überhaupt keine Ehre“.[7][8]
Doch es existierten auch Ausnahmen. So genannte „Mischlinge“, die sich besondere Verdienste um „die Bewegung“ erworben hatten, konnten vom Führer zu „Ehrenariern“ erklärt werden und waren somit „Deutschblütigen“ weitgehend gleichgestellt. Etwa 260 Offiziere bzw. deren Ehefrauen bekamen eine solche Statusänderung.[7]
Auch der Begriff „Soldatenehre“ wurde oft verwendet.[9]
Ehre in der islamischen Familie
Die Ehre der Frau hängt ganz wesentlich von ihrem eigenen Verhalten ab und zwar vor allem davon, ob sie ihren Ruf in moralischer Hinsicht untadelig erhalten kann. Die wichtigste Erwartung an das Verhalten einer Frau ist, dass sie sich an die allgemein anerkannten Anstandsregeln zur Vermeidung der Zerstörung ihres guten Rufes hält. Sure 24,31 ermahnt die Frauen, in ihrer Kleidung, ihrem Schmuck und ihrem Verhalten Zurückhaltung zu zeigen und die Augen niederzuschlagen.
Die Frau ist die Trägerin der Ehre ihrer ganzen Familie und muss versuchen, jeden möglichen Ehrverlust, der durch ihr Verhalten verursacht werden könnte, zu vermeiden. Sie kann sehr leicht den Verdacht eines unehrenhaften Verhaltens auf sich ziehen, wenn sie sich nicht streng am Verhaltenskodex der Gesellschaft orientiert und die strikte Geschlechtertrennung nicht ausreichend beachtet. Hat die Frau ihre Familie entehrt, kann die Ehre von der Frau selbst nicht wieder erworben werden. Sie kann Ehre nur verlieren. Nur ein männliches Familienmitglied kann die Ehre für die Familie zurückgewinnen, meist dadurch, dass er sich gegen die Frau wendet und sie bestraft, auch wenn die Schuld an dem Geschehen nicht auf ihrer Seite lag.
Die Ehre eines Mannes dagegen hängt nicht von seinem eigenen Verhalten ab, sondern vom Verhalten seiner Frau, Mutter, Schwester oder Tochter und davon, ob er ihr Verhalten kontrollieren kann. Dadurch entsteht aus westlicher Sicht der Eindruck, für Frauen und Männer gälten unterschiedliche Maßstäbe hinsichtlich ihres moralischen Verhaltens. Der Mann trägt die Verantwortung für das Auftreten der Frauen seiner Familie in der Öffentlichkeit, er muss Stärke, Kontrolle und Verteidigungsbereitschaft demonstrieren, sonst wird er nicht respektiert. [10]
Ehre in der Türkei
Die Untersuchung „Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action“ des United Nations Development Programme (UNDP) kam im Jahr 2008 zu dem Schluss, dass in den östlichen und südöstlichen Regionen der Türkei Tradition eine wichtige Rolle darin spielt, welche Werte mit dem Begriff der Ehre in Verbindung gebracht werden. Hierbei werde die Ehre teilweise als der einzige Lebenszweck betrachtet oder durch die Kontrolle über den Körper der Frau konstruiert. In diesen Fällen führte es dazu, dass Ehrenmorde mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als „verständliche“ oder „akzeptable“ Handlungen betrachtet werden.[11]
Die Kontrolle von Männern über die Sexualität von Frauen, die Jungfräulichkeit bzw. sexuelle Abstinenz von Mädchen, eheliche Untreue und Scheidungen werden in der Studie mit dem Ehrbegriff wiederholt in direkten Zusammenhang gebracht. Weitere Faktoren sind „angemessenes Verhalten“, „angemessene Kleidung“ und die Erfüllung der Erwartungshaltungen bezüglich der vorausgesetzten Pflichten, die Zulässigkeit des Schulbesuchs und der gewählte Freundeskreis der Frauen. Wiederholt wurden von den Befragten Zusammenhänge zwischen ihren Traditionen und den Regeln des Islam genannt. Insbesondere junge Männer zwischen 18-25 nahmen laut Studie harte und intolerante Standpunkte bezüglich Fragen der Jungfräulichkeit und Scheidungen ein, und stellten zwischen dem Verhalten ihrer Familienmitglieder und ihrer eigenen Ehre einen direkten Zusammenhang her, während sich ältere Männer im Vergleich gemäßigter äußerten. Frauen, abgesehen von solchen mit geringerer Bildung, aus abgelegenen traditionellen Gebieten oder mit starker religiöser Bindung äußerten sich oft weniger streng als Männer.[12]
Türken mit höherer Bildung, aus urbanem Umfeld oder mit einem individualistischen Lebenskonzept vertraten laut Studie hingegen in mehreren Interviews unterschiedliche andere Ehrkonzepte, in denen die Kontrolle über weibliche Sexualität nicht im Mittelpunkt stand. Sie verbanden ihren Ehrbegriff teilweise mit ihrem Staat, Aufrichtigkeit, Fairness, Selbstrespekt, Offenheit, Selbstverantwortung oder generellem zwischenmenschlichen Anstand. Der traditionelle sexualitätszentrierte Ehrbegriff wurde von ihnen teilweise kritisch hinterfragt oder ganz abgelehnt.[13]
Im Jahr 2008 stellte die UNDP-Studie „Human Development Report – Youth in Turkey“ fest, dass vor allem in den ländlichen Gebieten der Türkei jedes Jahr hunderte von Frauen sterben, um die angeblich verletzte Ehre ihrer Familien zu rekonstituieren. Die Furcht, dass die Ehre eines Mädchens in irgendeinerweise „berührt“ wurde, ist hierbei nicht nur die Grundlage für Ehrenmorde, sondern auch für Kinderheirat.[14]
Rechtliches
Rechtliche Situation in Deutschland
Das Grundgesetz (Artikel 1) nennt nur den gegenüber der Ehre fundamentaleren Begriff der Würde. Einige Sonderregelungen des Artikel 61[15] betreffend die Anklage des Bundespräsidenten schützen – ungeachtet seiner etwaigen Verfehlungen – die Ehre der Bundesrepublik. 'Ehre' und 'Würde' sind dabei keineswegs gleichzusetzen. So war bis 1969 noch der Begriff der Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte eine übliche Nebenfolge bei der Verurteilung aufgrund schwerer Straftaten. Das Gesetz gestattete somit den Entzug von Ehre, wogegen die Würde aufgrund Art.1 GG „unantastbar“ ist, also niemals und unter keinen Umständen einem Menschen genommen werden darf.
Das Strafgesetzbuch kennt „Straftaten gegen die Ehre“ wie Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede. Das bürgerliche Recht hingegen kennt den Begriff der Ehre insoweit, dass Ehrverletzungen bei Straftaten gegen die Ehre gemäß § 823 Abs. 2 BGB[16] zu Schadensersatzansprüchen und damit zu Schuldverhältnissen führen.
Auch wird die Ehre als unter § 34 StGB aufgeführtes Individualrechtsgut bei entsprechender Verletzung vom Notwehrparagraphen im Sinne einer Verteidigung gegen einen rechtswidrigen, unmittelbaren Angriff abgedeckt.
Die Systematik bzw. der Aufbau des StGB spiegelt den früheren Stellenwert der Ehre in der Gesellschaft wider: Ehrenangelegenheiten waren zu Zeiten der Kodifizierung des Strafrechts wichtiger als z.B. Körperverletzung. Beleidigung, üble Nachrede etc. kamen vor Totschlag.
Literatur
Soziologisch-historisch
- Pierre Bourdieu: Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft, Frankfurt am Main 1979
- Dagmar Burkhart: Ehre. Das symbolische Kapital, Deutscher Taschenbuch Verlag, 2002, ISBN 978-3-423-24293-6
- Dagmar Burkhart: Eine Geschichte der Ehre, Darmstadt, 2006 (enthält eine Geschichte der Ehrkonzeptionen vom Mittelalter bis zur Gegenwart und einen Kulturvergleich, mit Abb.)
- Ralf-Peter Fuchs: Um die Ehre. Westfälische Beleidigungsprozesse vor dem Reichskammergericht (1525-1805), Paderborn 1999
- Simon Meier: Beleidigungen. Eine Untersuchung über Ehre und Ehrverletzung in der Alltagskommunikation, Aachen 2007 (ISBN 978-3-8322-6265-5)
- Klaus Schreiner, Gerd Schwerhoff: Verletzte Ehre. Ehrkonflikte in Gesellschaften des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Böhlau, 1995, ISBN 978-3-412-09095-1
- Winfried Speitkamp: Ohrfeige, Duell und Ehrenmord. Eine Geschichte der Ehre, Reclam, Stuttgart 2010 ISBN 978-3-15-010780-5
- Ludgera Vogt, Arnold Zingerle: Ehre. Archaische Momente in der Moderne, Suhrkamp, 1994, ISBN 978-3-518-28721-7
- Ludgera Vogt: Zur Logik der Ehre in der Gegenwartsgesellschaft. Differenzierung, Macht, Integration, Suhrkamp Verlag 1997, ISBN 978-3-518-28906-8 [enthält eine umfangreiche Bibliographie zum Thema]
- Friedrich Zunkel: „Ehre, Reputation“, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. II, 1975, S. 1-64
Philosophisch-theologisch
- Helmut Thielicke: Ehre. In: Theologische Realenzyklopädie Bd. 9, 1982, S. 362-366
Literarisch
- Hermann Sudermann: Die Ehre, 1889
- Asfa-Wossen Asserate: Manieren, Eichborn Verlag, Frankfurt am Main, 2003, 14. Auflage, 2004, ISBN 3-8218-4739-5
Siehe auch
- Ehrenhandel, Satisfaktion
- Bürgerliche Ehrenrechte, Infamie
- Ehrenwort
- Scham- und Schuldkultur
- Unehrlicher Beruf
- Verehrung, Hommage
- Honos, Würde
- Ehrenmord
Weblinks
Commons: Ehre – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Ehre – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWikiquote: Ehre – Zitate- Flavio Eichmann: Tagungsbericht Ehre und Pflichterfüllung als Codes militärischer Tugend. 09.09.2010–11.09.2010, Bern. In: H-Soz-u-Kult, 23. März 2011.
Einzelnachweise
- ↑ Hans Reiner, Artikel 'Ehre', Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 2, 319 ff.
- ↑ http://www.uni-konstanz.de/FuF/Philo/Philosophie/philosophie/files/aristoteles.pdf , S. 2
- ↑ Thomas Hobbes: Leviathan, Teil 1, Kap. X, Meiner-Verlag, 2005
- ↑ Artur Schopenhauer, Aphorismen zur Lebensweisheit, Kap. 4, Stuttgart: Kröner-Verlag 1990
- ↑ Hans Reiner, Artikel 'Gesinnungsethik', in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 3, 539f.
- ↑ „Ehre und Mut, Âventiure und Minne: höfische Wortgeschichten aus dem Mittelalter“, Otfried Ehrismann, 1995 München, Seite 65 ff.
- ↑ a b c Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Klett-Cotta, Stuttgart 1997, ISBN 978-3-423-34408-1, S. 437f.
- ↑ a b Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus., Walter de Gruyter, Berlin 1998, ISBN 3-11-013379-2; S. 163f.
- ↑ Matthes Ziegler: Soldatenglaube, Soldatenehre. Ein deutsches Brevier für Hitlersoldaten 1940, Nordland Verlag, Berlin
- ↑ Christine Schirrmacher (2002): Kleines Lexikon zur islamischen Familie, Hänssler Verlag
- ↑ siehe United Nations Development Programme: „Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action“, Human Development Report (HDR), 2008, S.66. Online unter unfpa.org
- ↑ siehe United Nations Development Programme: „Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action“, Human Development Report (HDR), 2008, S.17 ff.
- ↑ siehe United Nations Development Programme: „Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action“, Human Development Report (HDR), 2008, S.21 ff.
- ↑ siehe United Nations Development Programme: „Human Development Report – Youth in Turkey“, Human Development Report (HDR), 2008, S.45. Online unter unfpa.org
- ↑ Artikel 61 im Grundgesetz
- ↑ Artikel 823 des BGB
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