- Büroleiter
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Büroleiter ist eine nicht gesetzlich geschützte Berufs- beziehungsweise Funktionsbezeichnung. Dem Büroleiter obliegt die meist administrative Führung einer Büroeinheit mit mehreren Mitarbeitern. Dabei ist er verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Bürobetriebs.
Die Bezeichnung Büroleiter wird genutzt:
- in Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltbüros (veraltend als Bürovorsteher bezeichnet).
- im politischen Bereich bei Büroleitern von Präsidenten, Kanzlern, Ministerpräsidenten, Ministern und Abgeordneten.
- im wirtschaftlichen Bereich bei Büroleitern von Konzern- und Firmenvorständen.
- in der Verwaltung etwa bei Büroleitern von Forstämtern.
Vielfach sind die Büroleiter mit erheblichen Entscheidungskompetenzen ausgestattet.
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