- Adoption (Schweiz)
-
Die Adoption in der Schweiz ist die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.
Geschichte
Siehe auch: Adoption #HistorischesSchweizer Sachrecht
Die Adoption ist im Schweizer Zivilgesetzbuch in den Art. 264–269 geregelt. Die Adoptiveltern müssen 35 Jahre alt oder mind. 5 Jahre verheiratet sein, das Kind soll sich mindestens 1 Jahr in Familienpflege bei ihnen befinden. Stiefkinderadoption ist statthaft. Zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind muss mindestens ein Altersabstand von 16 Jahren liegen. Grundsätzlich ist eine Einwilligung der leiblichen Eltern erforderlich (ausser bei Vernachlässigung oder unbekanntem Aufenthalt).
Weblinks
- Schweizer Adoptions- und Adoptionsvermittlungsverordnung
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Familienrecht (Schweiz)
Wikimedia Foundation.