Homosexualität in der Schweiz

Homosexualität in der Schweiz

Dieser Artikel befasst sich mit der gegenwärtigen Situation von Schwulen und Lesben in der Schweiz.

In der Schweiz haben die Rechte des Einzelnen einen traditionell hohen Stellenwert. Gleichzeitig wird Privatheit als hohes Gut angesehen. Im öffentlichen Diskurs der Schweiz wird ein starker Gegensatz zwischen Stadt und Land wahrgenommen.

Homosexuelle Handlungen sind in der Schweiz seit 1942 legal. Ein höheres Schutzalter (20 Jahre statt 16 bei heterosexuellen Handlungen) wurde mit der Strafrechtsreform von Dezember 1990 aufgehoben. Staatliche Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung ist seit 1999 verfassungsrechtlich untersagt. Seit 2007 ist die Registrierung von homosexuellen Paaren möglich (Partnerschaftsgesetz).

In den beiden Hauptzentren Zürich und Genf besteht ein reichhaltiges Angebot schwuler und lesbischer Subkultur. In den Nebenzentren Basel, Bern, Luzern, Lausanne und St. Gallen ist das Angebot übersichtlicher. Ausserhalb dieser Zentren werden Schwule und Lesben in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Geschichte der homosexuellen Emanzipation reicht in der Schweiz zurück auf Heinrich Hössli, der schon 1836 ein Buch über die Männerliebe veröffentlichte. Ab Ende des 19. Jahrhunderts ging die Verfolgung Homosexueller im Umfang und Härte erstmals seit der Helvetik wieder zurück. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts formierte sich eine Bürgerrechtsbewegung von Schwulen und Lesben. 1942 wurden Homosexuelle Handlungen weitgehend entkriminalisiert. Diese erste Bürgerrechtsbewegung inspirierte nach dem Zweiten Weltkrieg ähnliche Bewegungen in vielen weiteren Europäischen Staaten.

Seit den 1970er Jahren formierte sich eine zweite schwul-lesbische Bürgerrechtsbewegung, die innerhalb von 30 Jahren die beinahe vollständige Abschaffung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben erreichte (Gleiches Schutzalter, Registrierte Partnerschaft, Abschaffung von unterschiedlichen Rechtsnormen für homosexuelle und heterosexuelle Angehörige der Armee).

Politik

Abstimmungsverhalten der Kantone zum Partnerschaftsgesetz
  • Ja (19 Kantone)
  • Nein (7 Kantone)

Die Schweiz ist eine halbdirekte Demokratie, im Gegensatz zu den in Europa vorherrschenden parlamentarischen Republiken und Monarchien. Alle für Schwule und Lesben wichtigen Gesetzesänderungen wurden vom Schweizer Volk in Volksentscheiden gutgeheissen. Zum Teil geschah dies im Fahrwasser von grösseren Gesetzesänderungen, so dass die Rechte der Schwulen und Lesben unterschiedliches Gewicht im öffentlichen Diskurs hatten.

Die Entkriminalisierung der männlichen Homosexualität brachte die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (nach Referendum angenommen am 3. Juli 1938 mit 53,5 Prozent[1]). Gleiches Schutzalter für alle kam mit dem neuen Sexualstrafrecht, welches neu Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellte.

Über das Partnerschaftsgesetz (PartG) wurde nach einem Referendum am 5. Juni 2005 gesondert abgestimmt und mit 58 Prozent[2] angenommen. Die Schweiz ist das erste Land, das die Registrierung von homosexuellen Paaren durch eine Volksabstimmung genehmigt hat.[3] Die Vorlage wurde in 6 ½ von 23 Kantonen (bzw. 7 von 26 Kantonen und Halbkantonen) verworfen. Diese sind die eher ländlich und katholisch geprägten Kantone Appenzell Innerrhoden, Jura, Schwyz, Tessin, Thurgau, Uri und Wallis.

Die Schweizer Kantone sind angehalten, ihr Recht bei Ehepartnern und Partnern nach dem PartG anzugleichen. Der Kanton Genf hat die Steuerfreiheit für Erben auf registrierte Partner ausgeweitet. Die Schweizerische Volkspartei (SVP/UDC) hat dagegen mit dem Argument «Steuergeschenke an unfruchtbare und wohlhabende Paare» das Referendum ergriffen und ist mit 83 Prozent an der Urne gescheitert.[4]

Politiker

In der Schweiz engagierten sich immer wieder Politiker bis hin zu Bundesräten, unabhängig von ihrer Lebensform, für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen.

Claude Janiak, Ständerat und ehemaliger Nationalratspräsident, engagierte sich in der AIDS-Arbeit,[5] Network[6] und bei Pink Cross.

Recht

Diskriminierungsschutz

Artikel 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbietet Diskriminierung auf Grund der Lebensform.[7]

Lebensgemeinschaften (Konkubinat)

Ende August 2008 entschied das Bundesgericht, dass wie bei gegengeschlechtlichen Lebensgefährten auch langjährige gleichgeschlechtliche Lebensgefährten (Konkubinat) Anspruch auf das Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse der Verblichenen haben. Eine gemeinsame Wohnung ist nicht notwendig.[8]

PartG: Registrierte Partnerschaft

Mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes (PartG) am 1. Januar 2007 können Schwule und Lesben in der Schweiz ihre Partnerschaft registrieren lassen.[9] Der Kanton Zürich kannte eine solche Möglichkeit schon länger. Im Kanton Zürich war 2007 jede zehnte geschlossene Ehe gleichgeschlechtlich.[10]

MStG 12. Absch.: Homosexualität in der Armee

Homosexualität ist im Militärstrafgesetz nicht mehr erwähnt.[11]

StGB Art. 187: Schutzalter

Das allgemeine Schutzalter liegt in der Schweiz bei 16 Jahren. Ebenfalls nicht strafbar sind sexuelle Handlungen, wenn der Altersunterschied der Sexualpartner weniger als drei Jahre beträgt.[12]

StGB Art. 195: Prostitution

Keine Unterscheidung zwischen männlicher und weiblicher Prostitution. Prostitution ist erlaubt, Zuhälterei verboten.[12]

StGB Art. 197: Pornographie

Keine Unterscheidung zwischen homosexueller und heterosexueller Pornographie. Konsum, Handel, Einfuhr und Produktion von Pornographie ist Erwachsenen erlaubt. Harte Pornographie und Verbreitung von Pornographie über Radio oder Fernsehen sind verboten. Zu harter Pornographie gehören Darstellungen von Gewalt, Exkrementen, mit Kindern oder Tieren in Zusammenhang mit Sexualität. Die Darstellung von hartem S/M, Scat, Golden Shower, Pädosexualität und Zoophilie sind also verboten.[12]

StGB Art. 231: Verbreiten menschlicher Krankheiten

Vorsätzliches Verbreiten von menschlichen Krankheiten steht unter Strafe.[12]

Siehe auch: Barebacking
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Lesben- und Schwulenbewegung

Lesben und Schwule in der Schweiz

In den meisten Kantonen gibt es homosexuelle Arbeitsgruppen, die sich als Vertreter der Schwulen gegenüber Kanton, Medien und Öffentlichkeit verstehen. In vielen Kantonen gibt es schwule Jugendgruppen, die jährlich am 11. Oktober den Nationalen Coming Out Tag veranstalten. In Zürich und in Kreuzlingen gibt es je einen Verein, der einen CSD organisiert.

Daneben existiert ein reiches Vereinsleben für Homosexuelle mit unterschiedlichen Interessen. Studenten finden an den Unis schwul-lesbische Unigruppen, für Ledermänner gibt es die Loge 70, für Motorradfahrer die Gaybiker Zürich, für Seelsorger Adamim, in vielen Städten gibt es diverse Sportvereine, für Manager und Führungskräfte Network, für Soldaten eine Gruppe für Schwule in der Armee, für Bahnangestellte PinkRail und selbst die Betriebe der Szene sind in einem eigenen Verband VEGAS organisiert.

Alle zusammen sind sie unter dem Dach von PINK CROSS, dem nationalen Dachverband der homosexuellen Männer in der Schweiz, oder in der LOS (Lesbenorganisationen der Schweiz) organisiert.

Pink Cross unterhält ein Sekretariat in der Bundesstadt Bern und versteht sich als Lobby-Gruppe für Homosexuelle. Dies ist offiziell anerkannt und Pink Cross nimmt am Vernehmlassungsverfahren der Schweizerischen Gesetzgebung teil.

Ziele

Die Bürgerrechtsbewegung hat wichtige Etappenziele erreicht: Entkriminalisierung der Homosexualität (1942), Abschaffung der Homosexuellenregister bei der Polizei (ab 1978), gleiches Schutzalter für homo-, hetero- und bisexuelle Kontakte , Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung, Gleichbehandlung von Homo-, Hetero- und Bisexuellen in der Armee (alles 1990er-Jahre) und Einführung des Partnerschaftsgesetzes (2007). Das gesellschaftliche Klima ist von links bis weit ins rechtskonservative Lager indifferent bis positiv.

Das Recht auf Adoption von Kindern wird Homosexuellen in der Schweiz noch vorenthalten.

Gesellschaftliche Situation

Alle vier Kulturen in der Schweiz gelten allgemein als tolerant. Allerdings konzentriert sich homosexuelles Leben auf die grösseren Städte Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne und Luzern, wovon Zürich mit Abstand die grösste Gay-Gemeinschaft beheimatet, gefolgt von der Westschweizer Metropole Genf. In diesen Zentren wird Homosexualität öffentlich wahrgenommen und akzeptiert.

Evangelikale

Opposition gibt es vereinzelt aus evangelikalen Kreisen, die gesellschaftlich kaum Bedeutung haben. Politisch haben diese Gruppen immer wieder versucht, mit Referenden die Gleichstellung von Schwulen und Lesben zu verhindern. Sie sind bisher immer am Schweizer Volk gescheitert. Die Gruppe der Evangelikalen ist nicht homogen, und vereinzelt gibt es dort indifferente oder positive Haltungen gegenüber Homosexualität.

Übergriffe

Von Übergriffen gegen Homosexuelle wurde in den 90er Jahren vereinzelt berichtet. Die Polizei bemüht sich vor allem in den grossen Städten um einen verständnisvollen Umgang mit Homosexuellen. In der Polizei-Ausbildung wird auf Homosexualität eingegangen.

Polizei

2007 wurde von der Polizei der Schwulen-Club Labyrinth wegen Drogenfunden geschlossen, was eine Kontroverse um die Motive auslöste. Der Polizei wurde ein unsensibles Vorgehen vorgeworfen. Allerdings konnte diese die Drogenfunde belegen und im Vorfeld der Schliessung gab es Verwarnungen.

Die Haltung der Polizei hat sich gegenüber den 1970er Jahren erheblich verbessert. Schwulen und Lesben steht eine Laufbahn bei der Polizei offen und diese Möglichkeit wird ergriffen.

Zuwanderer

Opposition gegenüber homosexuellen Lebensstilen wird vereinzelt bei Zuwanderern aus anderen Kulturkreisen beobachtet. Übergriffe sind selten und Repressionen dieser Gruppen richten sich am stärksten gegen Mitglieder der eigenen Gruppe. Der Anteil der Nicht-Schweizer an der Schweizer Wohnbevölkerung liegt bei über 20 Prozent. Der Anteil der Bewohner aus aussereuropäsichen Kulturkreisen nimmt jedoch seit Mitte der 2000er Jahre zu Gunsten von EU-Bürgern ab.

Homosexuelle Persönlichkeiten

Schweizer Persönlichkeiten, die im Zusammenhang mit ihrer Homosexualität für öffentliches Aufsehen gesorgt haben, sind unter anderem:

  • "Ernst & Röbi", Schwulenaktivisten und erstes schwules Paar, das sich nach fast einem halben Jahrhundert Beziehung 2004 im Kanton Zürich[13] trauen liess
  • Patrick Rohr, Ex-«Quer»-Moderator, sorgte mit seiner Ankündigung seinen Freund heiraten zu wollen für Aufsehen
  • Thomas Fuchs, Kantonsrat aus dem Kanton Bern (SVP)
  • Kurt Aeschbacher, Moderator von «Aeschbacher» beim Schweizer Fernsehen

Szene und Kultur

Kultur

Es gibt drei Filmfestivals mit schwul-lesbischer Ausrichtung: Queersicht[14] in Bern seit 1995, Pink Apple Filmfestival[14] seit 1998 in Frauenfeld und seit 2000 auch in Zürich und LesBiSchwule Festival PinkPanorama[14] in Luzern seit 2002.

Chöre gibt es in Bern (Schwubs),[15] Zürich (Schmaz)[15] und Basel (Fliedertafel)[15]. Schmaz organisiert 1993 das 7. Europäisches SchwuLesbisches Chorfestival in Zürich. Am Eidgenössischer Chorwettbewerb in Crans-Montana 1993 erreicht Schmaz den dritten Platz.

Szene

Eine reichhaltiges kulturelles, kommerzielles und politisches Angebot gibt es in Zürich und mit erheblichem Abstand in der westschweizer Metropole Genf.

Die Schwulenszene von Zürich hat eine Ausstrahlungskraft bis weit nach Süddeutschland, Vorarlberg, Norditalien und ins Elsass.

Ein reichhaltiges Vereinsangebot und beschränktes Szeneangebot gibt es in den Städten Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen und Luzern.

Das Angebot an Bars, Partys, Restaurants, Saunas und anderen Kennenlernorten ist ständigen Änderungen unterworfen. Aktuelle Informationen bieten Zeitschriften und Online-Portale.[16][17]

Medien

Szene-Publikationen

Die auflagenstärkste Gay-Zeitschrift der Schweiz heisst display.[18] Nach der Fusion der beiden Titel Akut Magazin und Kontakt 2008 wird dieser Titel von der Belami Verlag AG herausgegeben und von der ehemaligen Akut-Redaktion produziert. display ist im Abonnement und im Zeitschriftenhandel, sowie in ausgesuchten Gay-Locations gratis erhältlich und zählt über 60'000 Leser. Neben dem Printtitel gibt es display auch als Online-Version.

Das Akut Magazin[16] sieht sich in der Tradition von der Kreis[19]. Diese Sicht ist etwas gewagt, aber zumindest als Mitgliederzeitschrift der SOH ist es Nachfolger des Club 68. Die SOH-Mitgliederzeitschrift hiess von 1968–1971 Club 68, von 1972–1983 hey, von 1984–1995 SOH-Info.

Vor dem letzten Gesichtslifting hiess Akut seit 1985 anderschume/Kontiki, später a/K. anderschume war davor das Organ der HA-Gruppen. Das selbstständige Gratisblatt Kontiki existierte seit 1979.

Akut ist die Mitgliederzeitschrift für die HA-Gruppen. Daneben ist es aber auch im Zeitschriftenhandel erhältlich und kann im Abonnement weltweit bezogen werden. Akut Magazin hat eine Auflage von 4.500 Exemplaren und erscheint alle zwei Monate.

Daneben bestand seit Anfang der 1990er Jahre der cruiser[17] in wechselnden Formaten mit monatlichen Erscheinungsrythmus. Er liegt gratis in den Lokalen auf, kann aber auch im Zeitschriftenhandel gekauft werden.

Einzelne Gruppen geben Mitgliederzeitschriften heraus, die teilweise eher an Fanzines erinnern aber für die Gruppenkommunikation oder von lokaler Bedeutung sind. Es existieren Kontaktanzeigen-Magazine.

Ebenfalls erhältlich sind Schwulen- und Lesbenzeitschriften aus dem europäischen Ausland.

um für schwule Männer.

Als erste Schweizer Online-Plattform wurde 1996 www.lesbian.ch lanciert. 1997 folgte dann die erste weltweite Online Community für Lesben www.shoe.org, welche ursprünglich als lokale Mailingliste für Zürich angefangen hat. Betrieben werden die beiden Portale von den beiden Schweizer Frauen Sunci Nikolic & Fab Syz.

Die niederländische Online-Plattform GayRomeo erreicht auch in der Schweiz eine gewisse Bedeutung als Kennenlernort für schwule Männer, sowie die Schweizer Gemeinschaft www.purplemoon.ch. www.queer.ch und www.gay.ch sind Internet-Portale mit Nachrichten und Konsumentenberichten. www.Gaynet.ch ist ein Chatfor

Präsenz in den Mainstream-Medien

Die privaten und öffentlichen Radios und die Fernsehstationen der SRG berichten oft über homosexuelle Inhalte wie z. B. den Christopher Street Day. Eine Beschwerde der Katholischen Volkspartei des Kantons Thurgau von 1999, dass einzelne Ostschweizer Zeitungen die "Homosexuellen-Lobby" unbotmässig unterstütze wurde vom Presserat als unbegründet abgewiesen.[20]

Christopher Street Day


Mit dem Christopher Street Day gedenken Schwule und Lesben in Deutschland und der Schweiz seit den 70er Jahren dem gewalttätigen Ausschreitungen von Schwulen nach einer Polizeirazzia am 28. Juli 1969 im Stonewall-Inn an der Christopher Street in New York. Diese Veranstaltungen und Paraden (ursprünglich: Demonstrationen) finden weltweit statt. Obwohl der englische Name es vermuten liesse, ist in der angelsächsischen Welt der Name Gay Pride oder einfach Pride gebräuchlich. Dies setzt sich seit Ende der 1990er Jahre in ganz allmählich Europa durch.

1975 marschierten Schwule mit einem Transparent an der 1.-Mai-Kundgebung in Basel mit und traten somit an eine breitere Öffentlichkeit um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. 1978 folgte in Zürich der erste Christopher Street Day. 1979 fand die Nationale Schwulendemo in Bern statt. Basel (1980 – Gay 80[21]), Lausanne (1981) und Zürich (1982) folgten. [22] Durch das Aufkommen von AIDS und der damit verbunden Stigmatisierung von Schwulen fanden nur noch vereinzelte Demonstrationen statt, so in Zürich 1986, in Bern 1987. 1989 fand anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Stonewallausschreitungen ein Christopher Street Day in Zürich statt. Seit dem 25-jährigen Jubiläum 1994 finden CSDs in Zürich wieder jährlich statt.


In den 1990er Jahren wurden die CSDs vermehrt von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen und von den Schweizer Medien positiv begleitet. Dadurch wurde die Einstellung der Bevölkerung gegenüber den Anliegen von Schwulen und Lesben positiv verändert, was letztlich in einer allmählichen Gleichstellung mündete. Dies ist in der Schweiz mit ihrer Direkten Demokratie ungleich wichtiger, wie in der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Parlamentarischen Demokratie.

Anlässlich des CSDs wird seit 1997 der CSD-Stonewall-Award verliehen.

Durch die wachsenden Besucher- und Teilnehmerzahlen des CSDs in Zürich wird dieser für die Stadt zu einem immer wichtiger werdenden Volksfest und zu einer bedeutenden Touristenatraktion. An der Generalversammlung im Herbst 2009 hat sich der Verein CSD Zürich einen neuen Namen gegeben: Zurich Pride Festival. Nach der Europride 2009 wird der CSD umgetauft und ist ein mehrtägiges Festival.

Neben dem CSD in Zürich gab es einen Pride in der Westschweiz mit jährlich wechselndem Austragungsort. Vereinzelt fanden noch weitere CSDs statt, wie in Luzern (Deutschschweizer Austragungsort als Geschenk der Westschweiz zur Abstimmung des Partnerschaftsgesetzes 2005) und Basel (Dreiländer-CSD). Zürich ist die einzige Schweizer Stadt mit einem jährlich stattfindendem CSD. In Kreuzlingen in der Ostschweiz gibt es seit 2009 auch einen jedes zweite Jahr stattfindenden grenzüberschreitenden CSD zusammen mit dem deutschen CSD Konstanz e. V.

Coming Out Day

Seit Mitte der 1990er Jahre findet jährlich der Coming Out Day mit diversen öffentlichkeitswirksamen Aktionen statt, der vor allem junge Schwule und Lesben ermutigen soll, ein positives Verhältnis zu ihrer Identität zu entwickeln.

Siehe auch

 Portal:Homo- und Bisexualität – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Homo- und Bisexualität

Quellen und Weblinks

 Commons: Homosexualität in der Schweiz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Schweizerische Bundeskanzlei: Volksabstimmung vom 3. Juli 1938
  2. Schweizerische Bundeskanzlei: Volksabstimmung vom 5. Juni 2005
  3. gruene-bundestag.de: Pressemitteilung NR. 478 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nach Referendum in der Schweiz: Union muss Blockade im Bundesrat gegen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht aufgeben!, 6. Juni 2005
  4. queer:Genf stimmt für Homo-Gesetz
  5. Präsident der Aids-Hilfe beider Basel 1993–2002
  6. Der NETWORKer: Claude Janiak zum Nationalratspräsident gewählt
  7. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Artikel 8
  8. sda: Auch Homosexuelle können Pensionskasse erben, NZZ online, 4. September 2008 (über das Urteil 9C 874/2007 vom 20. August 2008; keine BGE-Publikation)
  9. Schweizerische Eidgenossenschaft: 211.231 Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG)
  10. gay.ch: „KANTON ZÜRICH: JEDE 10. EHE GLEICHGESCHLECHTLICH“. 14. Januar 2008
  11. Militärstrafgesetz (MStG): zwölfter Abschnitt
  12. a b c d Schweizerisches Strafgesetzbuch: Artikel 187 (Schutzalter), Artikel 195 (Prostitution), Artikel 197 (Pornographie), Artikel 231 (Barebacking)
  13. noch vor Einführung des Partnerschaftsgesetzes auf Bundesebene
  14. a b c Bern: Queersicht, Luzern: LesBiSchwule Festival PinkPanorama Zürich: Pink Apple
  15. a b c Schwule Berner Sänger Schwubs Bern, Schwuler Männerchor Zürich Schmaz Zürich, Fliedertafel Basel
  16. a b Online-Ausgabe des Akut Magazins
  17. a b Online-Ausgabe des Cruiser
  18. Online-Ausgabe des display Magazins
  19. Nachfolger von der Kreis
  20. Nr. 18/99: Berichterstattung über politische Minderheiten (Brühwiler / KVP des Kantons Thurgau c. „St. Galler Tagblatt“ / „Bodensee Tagblatt“) Stellungnahme vom 1. Oktober 1999
  21. Der Name war angelegt an die im Selben Jahr stattfindende Gartenausstellung Grün 80
  22. "Der weite Weg zur Toleranz", in: Neue Zürcher Zeitung, 26. Juni 1978 Artikel zur Nationalen Schwulendemo 1978 in Zürich

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