- Adoption
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Adoption (von lat. adoptio) ist die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.
Inhaltsverzeichnis
Historisches
Das Institut der Adoption ist mit dem römischen Recht in den deutschen Sprachraum gekommen (zur Adoption im römischen Reich siehe Adoption (Römisches Reich)).
In England, wo das römische Recht sehr wenig Eingang gefunden hat, war sie noch Ende des 19. Jahrhunderts unbekannt.
In Frankreich ist sie erst durch den Code Civil von Napoleon I. eingeführt worden. Dort ist die Adoption stärker eingeschränkt, weil nach ihm nur Volljährige und zwar nur dann an Kindes Statt angenommen werden dürfen, wenn sie entweder dem Adoptivvater das Leben gerettet haben, oder von diesem sechs Jahre lang ununterbrochen während ihrer Minderjährigkeit alimentiert worden sind.
In Österreich wurde wie in Preußen eine richterliche Bestätigung des Adoptionsvertrags gefordert. So bestimmte das Preußische Landrecht, dass durch die Adoption die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Adoptierten und ihrem leiblichen Vater in keiner Weise verändert werden sollen, dass zwar das Adoptivkind gegen den Adoptivvater alle Rechte eines leiblichen Kindes erwerbe, nicht aber auch umgekehrt, indem der Adoptivvater keine Ansprüche auf das Vermögen des Kindes erhält. Ferner musste in Preußen die Annahme eines Kindes stets in einem schriftlichen Vertrag und vor Gericht geschehen, und nur Personen, welche über 50 Jahre alt waren, durften adoptieren.
Das sächsische bürgerliche Gesetzbuch erforderte neben einem gerichtlichen Vertrag die Genehmigung des Landesherrn, der jedoch auch von dem Erfordernis des erfüllten 50. Lebensjahrs auf seiten des Annehmenden und der Altersdifferenz von wenigstens 18 Jahren dispensieren konnte, und erlaubte den Vätern, ihren unehelichen Kindern nicht bloß auf dem Weg der Legitimation, sondern auch auf dem der Adoption zu den Rechten ehelicher Kinder zu verhelfen.
Rechtslage in einzelnen Ländern und Rechtsordnungen
- Adoption (Deutschland)
- Adoption (Kanonisches Recht)
- Adoption (Österreich)
- Adoption (Römisches Reich)
- Adoption (Schweiz)
- Adoption (Vereinigte Staaten)
Haager Übereinkommen zur Internationalen Adoption
Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Convention of 29 May 1993 on Protection of Children and Co-operation in Respect of Intercountry Adoption) von 1993[1] zielt die Sicherstellung des Kindeswohls und die Wahrung der Grundrechte bei internationalen Adoptionen, insbesondere die Verhinderung von Kinderhandel durch Beachtung fachlicher Standards bei internationalen Adoptionen, Zusammenarbeit der Vertragsstaaten ausschließlich über zentrale Behörden im Wege eines standardisierten Verfahrens und Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Adoptionsentscheidungen in allen Vertragsstaaten.
Jeder Vertragsstaat ist gehalten, Anstrengungen zu unternehmen, dass ein Kind in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann. Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in Betracht. In jedem Fall gibt es nach nationalem Recht der Nationalstaaten von Kind und Eltern jeweils eine behördliche und / oder gerichtliche Einzelfallentscheidung.
In Deutschland ist zuständig die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.
Statistische Daten zur Adoption
In Deutschland ist die Anzahl der Adoptionen seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2008 wurden noch 2.950 Kinder aus dem Inland und 1.137 Kinder aus dem Ausland adoptiert.
Dagegen wurden im Jahr 2009 in den Vereinigten Staaten 13.000 ausländische Kinder adoptiert. Das sind mehr als in allen anderen Staaten der Welt zusammen.[2]
Adoption und gleichgeschlechtliche Paare
Adoption des Partners anstatt einer Eheschließung
Vor der gesetzlichen Verankerung der eingetragenen Lebenspartnerschaft kam es nicht selten vor, dass innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einer der Partner den anderen adoptierte, um die gegenseitige Zugehörigkeit zu bekräftigen und ihr eine rechtliche Basis, z.B. in Bezug auf das Erbrecht, zu schaffen. Als Homosexualität an sich verboten bzw. sittenwidrig war, machte man dies wohl auch, um die wahren Beweggründe des Zusammenlebens zu verschleiern. Gustaf Gründgens und Robert T. Odeman sind prominente Beispiele, die männliche Erwachsene adoptierten, ebenso die lesbische Enkelin des IBM-Firmengründers Watson.[3]
Adoption eines Kindes durch ...
... gleichgeschlechtliche Paare
Siehe auch Regenbogenfamilie
Heftige Diskussionen hat die Frage ausgelöst, ob auch gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürfen sollen, was dazu führen würde, dass die adoptierten Kinder rechtlich zwei Väter und keine Mutter oder aber zwei Mütter und keinen Vater haben.
In Deutschland steht gleichgeschlechtlichen Paaren seit 2005 die Stiefkindadoption offen, so dass Kinder nun rechtlich zwei Eltern desselben Geschlechts bekommen können. Eine gemeinsame Annahme von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare (Lebenspartner) ist hingegen nicht gestattet. In manchen anderen Ländern ist die gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlaubt, z.B. in Großbritannien.
... eine Einzelperson
2002 lehnte der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Adoption durch Einzelpersonen noch ab. "Ein Kind soll mit einer Familie versorgt werden, nicht eine Familie mit einem Kind." (Frette gegen Frankreich). Im Januar 2008 entschied der EGMR, dass homosexuellen Menschen der Zugang zur Adoption nicht aufgrund ihrer Homosexualität verwehrt werden darf. Das Urteil besagt, dass alle Gesetze und Regelungen in den Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Genehmigung einer Adoption aufgrund der homosexuellen Orientierung des Adoptionswilligen ablehnen, gegen den Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen.[4] Soweit ein Mitgliedsstaat des Europarates die Adoption durch eine Einzelperson zulässt, ist diese somit in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates unabhängig von der sexuellen Orientierung zu gewähren.
Adoption durch Prominente
Josephine Baker protestierte im Rahmen der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung in den 1950ern gegen Rassismus, indem sie zwölf Waisenkinder unterschiedlicher Hautfarben adoptierte.
In den 2000ern zogen die Paare Angelina Jolie/Brad Pitt und Madonna/Guy Ritchie durch die medienwirksame Adoption von Kindern aus der Dritten Welt die Aufmerksamkeit auf sich. Die Adoptionen waren wegen vermeintlicher Bevorzugung umstritten.
Riten indigener Völker
In vielen indigenen Gesellschaften wird die Adoption gewöhnlich mit einer Zeremonie verbunden, welche durch eine Scheinentbindung, Saugenlassen an der Brust oder am Daumen den Empfang eines wirklichen Leibeserben symbolisieren sollte.[5]
Literatur
- Christoph Neukirchen: Die rechtshistorische Entwicklung der Adoption. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Wien 2005, ISBN 3-631-54130-9.
- Rudolf Leonhard: Adoption 2. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band I,1, Stuttgart 1893, Sp. 398–400 (Die Adoption nach römischen Recht).
- Theodor Thalheim: Adoption 1. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band I,1, Stuttgart 1893, Sp. 396–398 (Die Adoption in Griechenland).
- Müller/Sieghörtner/Emmerling de Oliveira, Adoptionsrecht in der Praxis, 2. Auflage 2011, Gieseking-Verlag, ISBN 978-3-7694-1082-2
Einzelnachweise
- ↑ Convention of 29 May 1993 on Protection of Children and Co-operation in Respect of Intercountry Adoption. (engl., Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.net)
- ↑ Modernes Leben. In: Focus. Nr. 11, 15. März 2010, S. 112.
- ↑ Grotesker Familienzwist - Lesbische Enkelin kämpft um IBM-Erbe. In: Spiegel online. 27. Februar 2007.
- ↑ Pressemitteilung der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. 22. Januar 2008. (französisch)
- ↑ Annahme an Kindes Statt. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 1. Leipzig 1905, S. 544-545. (online auf zeno.org)
Kategorien:- Adoption
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