Betreuungsassistent

Betreuungsassistent

Ein Betreuungsassistent oder Alltagsbegleiter (in der Betreuungskräfte-Richtlinie als „zusätzliche Betreuungskraft“ und ansonsten mitunter auch als „Präsenzkraft“ bezeichnet) ist in der Betreuung von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen tätig (§ 45a SGB XI). Nicht zu verwechseln ist er mit dem Gesundheits- und Pflegeassistenten.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung und Aufgaben

Eine Qualifizierung zum Betreuungsassistent dauert vier bis sechs Monate und umfasst theoretische ebenso wie praktische Abschnitte. Die Ausbildung wird von privaten und kirchlichen Einrichtungen, oft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur, durchgeführt. Unterrichtsinhalte sind unter anderem Pflege, Betreuung und Hygiene.

Zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen nach § 87b Abs. 3 SGB XI Richtlinien erlassen (Betreuungskräfte-Richtlinie vom 19. August 2008[1]). Eine klare Abgrenzung zwischen betreuender und pflegender Tätigkeit findet hier zwar nicht statt (§ 2 Abs. 1 Betreuungskräfte-Rl: „[...] Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.“), so dass z.B. Themen wie Essen anreichen und Toilettengänge von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich gehandhabt werden. Jedoch lässt sich aus den in § 2 Abs. 2 genannten Beispielen („Malen und basteln, handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, Haustiere füttern und pflegen“ etc.) eine klare Stoßrichtung ersehen, ebenso aus der Beschreibung der Aufgaben einer Betreuungskraft auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit: „[...] Die zusätzlichen Betreuungskräfte haben Zeit, sich um die Sorgen der Betreuungsbedürftigen zu kümmern und ihnen Zuwendung zu geben, pflegerische Aufgaben gehören hingegen nicht zu ihrem Aufgabenbereich. [...]“.[2]

Geschichte

Der Beruf existiert seit der deutschen Pflegereform des Jahres 2008. Durch die Schaffung von Betreuungsassistenten versprach sich die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eine Linderung des zunehmenden Personalmangels in der Altenpflege und eine Verbesserung der Betreuung stationär Pflegebedürftiger durch zusätzliche Kräfte. Kritiker hingegen befürchteten Probleme durch eine zu geringe Qualifikation und niedrige Bezahlung.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. [1]
  2. Glossarbegriff-Betreuungskraft

Weblinks

Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008)


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