- Pflegeassistent
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Pflegeassistent oder Gesundheits- und Pflegeassistent ist ein Gesundheitsfachberuf. Er ist ein staatlicher Ausbildungsberuf des Teilbereiches Pflege im deutschen Gesundheitswesen. Der Beruf Gesundheits- und Pflegeassistent ersetzt seit dem 1. August 2007 die bisherigen pflegerischen Helferausbildungen (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelfer und Kinderkrankenpflegehelfer). Pflegeassistenten sind qualifizierte Assistenzkräfte für den Bereich der Pflege, Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen. Die duale Ausbildung dauert zwei Jahre.
Absolventen der Qualifizierungsmaßnahmen zum Alltagsbegleiter in der Dementenbetreuung nach § 87b SGB XI werden häufig auch als Pflegehelfer oder Pflegeassistenten bezeichnet, haben jedoch in der Regel eine sechsmonatige Bildungsmaßnahme besucht. [1]
Inhaltsverzeichnis
Einsatzbereiche
Pflegeassistenten können in allen Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Familienpflege eingesetzt werden. Sie werden beispielsweise im ambulanten Pflegedienst eingesetzt, zu ihren Aufgaben gehören dort die Unterstützung des Pflegebedürftigen bei der Haushaltsführung, die Gesunderhaltung und grundpflegerische Verrichtungen, beispielsweise Hilfestellung bei der Körperpflege oder die Familienbetreuung. In Alten- und Pflegeheimen können Pflegeassistenten sowohl in der Grundpflege wie auch in der Aktivierung und bei Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten eingesetzt werden.
Ausbildung
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz ist ein Lehrberuf. Durchgeführt wird die zweijährige Ausbildung an verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens, beispielsweise in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder bei Pflegediensten. Die Vermittlung theoretischer Kenntnisse findet an inner-, über- oder außerbetrieblichen Berufs- oder Pflegeschulen statt. Während der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, die circa 650,- bis 720,- Euro beträgt. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegeassistent berechtigt.
Zugangsvoraussetzungen sind in der Regel ein Mindestalter von 17 Jahren sowie der Hauptschulabschluss (Ausnahmen sind möglich). Die gesundheitliche Eignung muss wie bei allen Pflegeberufen vorliegen.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Mit dem Hauptschulabschluss und nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann die berufsbezogene Mittlere Reife erlangt werden. Eine weiterführende Ausbildung in den Pflegefachberufe ist möglich, in der Altenpflege wird die Ausbildungsdauer für Pflegeassistenten in der Regel um ein Jahr verkürzt. Darauf aufbauend können weitere Qualifikationsmöglichkeiten und Fortbildungen absolviert werden.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bildungsmaßnahme Altenpflege. In: Arbeiterwohlfahrt Essen. Arbeiterwohlfahrt Essen, Bildungsinstitut Altenpflege, Fachseminar für Altenpflege, abgerufen am 25. Dezember 2009.
Literatur
- Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Soziale Hilfen, Pflege, Senioren und Betreuung (Hrsg.): Beruf mit Zukunft: Gesundheits- und Pflegeassistenz. eurodruck, Hamburg April 2009 (http://www.hamburg.de/contentblob/128302/data/gpa-broschuere.pdf, abgerufen am 25. Dezember 2009).
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